Fehler bei Montage

Gericht macht Pfuscher für Schäden haftbar

Österreich
27.03.2021 06:01

Pfuscher müssen nach dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes noch vorsichtiger sein. Ein Urteil verpflichtet einen Mann zur Zahlung von 70.000 Euro, der in der Wohnung seiner Tochter beim Wechseln einer Badezimmer-Armatur Fehler gemacht hat.

In der Mietwohnung einer jungen Frau war eine Armatur defekt. Ihr Vater erklärte sich bereit, die Reparatur durchzuführen. Auch die Hausverwaltung war damit einverstanden. Besprochen wurde aber nicht, ob der Mann über die nötigen Fähigkeiten verfügt.

Doch beim Wechseln der Armatur unterlief ihm ein grober Fehler. Wasser trat aus und tropfte in zahlreiche untere Wohnungen, es entstand ein Schaden von 70.800 Euro.

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Wer eine erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit übernimmt, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, handelt schuldhaft.

Aus dem Urteil des Höchstgerichtes

„Mangelnde Fachkenntnis“
Die Versicherung, die alles zahlen musste, klagte den Vater und bekam nun beim Obersten Gerichtshof recht. Die Höchstrichter verpflichteten den Mann zur Zahlung, weil er „ohne Not eine Arbeit übernommen hat, der er wegen mangelnder Fachkenntnis nicht gewachsen war“.

Wer eine solche Arbeit übernimmt, bei der große Schäden eintreten können, „haftet schuldhaft und deliktisch“. Wobei das Gericht dem Mann nicht den Fehler bei der Arbeit zum Vorwurf gemacht hat, sondern dass er sie überhaupt übernommen hat.

Peter Grotter
Peter Grotter
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