Indirekt betroffen

Corona-Umsatzersatz auch für Zulieferer geplant

Politik
23.12.2020 13:34

Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, auch für indirekt vom Corona-Lockdown betroffene Branchen einen Umsatzersatz zu gewähren. Weitere Details zu diesem Hilfsinstrument werde man in den nächsten Tagen bekannt geben, sagte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem letzten Ministerrat in diesem Jahr. Profitieren davon soll auch die Kultur-Branche.

Der Umsatzentgang sei gerade im Kulturbereich „ein großes Thema“, sagte Mayer. Für November soll es daher 80 Prozent Umsatzersatz geben, für Dezember 50 Prozent - etwa wenn ein Theater oder eine Konzertbühne aufgrund des Lockdowns geschlossen werden mussten.

„Noch weit entfernt von Normalität“
Grundsätzlich betonte die Staatssekretärin, dass Österreich in Sachen Pandemie noch nicht über den Berg sei: „Wir sind weit entfernt von etwas, was irgendwie an Normalität erinnert“, sagte sie. Mit dem 18. Jänner - dem geplanten Ende des harten Lockdowns für all jene, die sich „freitesten“ lassen - gebe es aber eine Perspektive, „etwas, das an einen Wiederbeginn erinnert. Es wird noch etwas dauern, aber wir werden diese Krise meistern.“

Event-Schutzschirm bekam Okay von EU-Kommission
Die EU-Kommission hat für den von der Regierung angekündigten Veranstaltungs-„Schutzschirm“ ihr Okay gegeben. Wird eine Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, können damit jene Ausgaben, die nicht stornierbar sind, bis zu einer Höhe von einer Million Euro ersetzt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Sie geht davon aus, dass Events ab Juli wieder unbegrenzt durchführbar sein könnten.

Insgesamt werden wie geplant 300 Millionen Euro für die angeschlagene Veranstaltungsbranche als Ausfallsgarantien bereitgestellt. Der entsprechende Nationalratsbeschluss wurde bereits gefällt. Der „Schutzschirm“ soll für ein breites Spektrum an Veranstaltungen gelten. Das betrifft etwa Kongresse, ebenso profitieren etwa Kulturfestivals, Theater, Rock- oder klassische Konzerte, Kabaretts, auch Veranstaltungen in Klubs und Diskotheken könnten darunterfallen.

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