Nur mehr vier Monate

Schonzeit für Rabenvögel wird weiterhin verkürzt

Kärnten
15.12.2020 21:02

Den Rabenvögeln geht es weiterhin an den Kragen. Die Schonzeit für Rabenvögel wird weiterhin verkürzt. Laut Jagdreferent Martin Gruber sei das Ziel, eine Bestandsreduktion  auf eine für die Landwirtschaft tragbare Zahl zu erreichen. Die Schonzeit wird auf vier Monate im Jahr - von Mitte März bis Mitte Juli - verkürzt.

Aaskrähen, Eichelhäher und Elster zählen zu den so genannten Rabenvögeln und sind laut Kärntner Jagdgesetz grundsätzlich ganzjährig zu schonen. Gleichzeitig verursachen sie jedoch große Schäden in der Landwirtschaft, im Weinbau sowie an Obst und Gemüsekulturen, bedauert Jagdreferent Martin Gruber. Auch die Singvögel- und Niederwildbestände, deren Jungtiere eine beliebte Beute für Rabenvögel darstellen, werden durch die hohe Population beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat die Kärntner Landesregierung erneut eine Verkürzung der Schonzeit für Rabenvögel beschlossen.

„Zwei Verordnungen regeln ab Inkrafttreten die Kontingente, die für die Bejagung freigegeben wurden“, informierte Gruber. Sie unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Geltungsdauer, die für Aaskrähen bei zwei Jahren liegt, für Eichelhäher und Elstern bei einem Jahr. Die Schonzeit wird auf rund vier Monate im Jahr (Mitte März bis Mitte Juli) verkürzt.

Außerhalb der Schonzeit dürfen pro Jagdjahr 5.627 Aaskrähen, 2.430 Eichelhäher und 1.214 Elstern erlegt werden. „Ziel ist es, die Zahl der Rabenvögel auf eine für Flora und Fauna, insbesondere aber die Landwirtschaft, tragbare Populationsdichte zu reduzieren“, begründete Gruber den Verordnungs-Beschluss. Es sei ein Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, der ein Eingreifen ermögliche, aber durch Abschusshöchstzahlen den Erhaltungszustand der Rabenvögel nicht gefährde.

 Kärntner Krone
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