Skurrile Blockade

Biden bekommt Glückwünsche nicht zugestellt

Ausland
12.11.2020 12:24

Zahlreiche Staats- und Regierungschef haben dem gewählten Präsidenten Joe Biden bereits gratuliert - viele von ihnen in Form von Telegrammen und elektronischer Post adressiert an das US-Außenministerium. Doch die noch im Amt befindliche Regierung von Donald Trump blockiert nicht nur die unter normalen Umständen bereits laufende Übergabe der Amtsgeschäfte, sondern weigert sich einem Medienbericht zufolge auch, die Glückwünsche weiterzugeben.

Im State Department befinde sich an Biden gerichtete Post von ausländischen Staats- und Regierungschefs, doch der Zugang dazu bleibe ihm verwehrt, berichtete der Sender CNN am Donnerstag unter Berufung auf Beamte des Ministeriums. Auch Anrufe mit Glückwünschen zu seinem Wahlsieg, darunter von Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel, musste Bidens Team demnach ohne die Unterstützung des Außenamts bei Logistik und Übersetzung entgegennehmen. Traditionell wird der gewählte US-Präsident bei der gesamten Kommunikation vom US-Außenministerium unterstützt.

Biden war am Samstag aufgrund von Erhebungen und Prognosen von US-Medien zum Sieger erklärt worden. Allerdings weigert sich Trump, seine Niederlage einzugestehen. Er spricht von Wahlbetrug und klagt in mehreren US-Bundesstaaten. Auch Außenminister Mike Pompeo erkannte Bidens Sieg bisher nicht an. Stattdessen sprach er von einem „reibungslosen Übergang zu einer zweiten Trump-Regierung“.

Republikanischer Senator fordert Zugang für Biden
Durch diesen Widerstand fehlen Bidens Team Millionen US-Dollar sowie der Zugang zu allen Ministerien und Behörden, um dort den Übergang vorzubereiten. Auch vertrauliche Informationen der Geheimdienste erhält der Demokrat bisher nicht. Dies müsse sich ändern, sagte der republikanische Senator James Lankford, der den US-Bundesstaat Oklahoma vertritt, in einem Radiointerview mit dem Sender KRMG. Sollte Biden bis Freitag keine Geheimdienst-Briefings erhalten, werde er sich dafür starkmachen, kündigte der Politiker an, der Mitglied eines entsprechenden Aufsichtssausschusses des Senats ist.

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