Quintett schuldig
10.055 Euro, die ihm laut Strafantrag gar nicht zustanden, hat ein 54-Jähriger vom AMS zwischen Juli 2012 und Juni 2019 bezogen. Der Österreicher hat Notstandshilfe, Arbeitslosengeld und Ersatz für Kursnebenkosten kassiert und dabei „vergessen“, Aufenthalte in seiner ursprünglichen Heimat zu melden. Er wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein Ex-Paar (67, 62) aus dem Mühlviertel, das im Verdacht stand, einen gemeinsamen Wohnsitz verschwiegen zu haben, um sich dadurch Sozialhilfe zu erschleichen, wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen.
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