Prozess in Steyr

Mutter erschossen: Täter darf zurück auf Bauernhof

Oberösterreich
22.10.2020 14:27

Ein 46-Jähriger, der Ende April im oberösterreichischen Kronstorf seine 81-jährige Mutter mit zwei Schüssen in den Hals getötet hatte, ist am Donnerstag vom Landesgericht Steyr bedingt eingewiesen worden. Der Landwirt muss nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und darf somit zurück auf seinen Hof, ihm wird jedoch ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Der Mann hatte im Gerichtssaal gar nicht geleugnet, geschossen zu haben. Laut eigenen Aussagen sei er quasi seiner Mutter zuvor gekommen, die ihn habe töten wollen. Daher habe er das Gewehr geholt, sie gestoßen und zweimal aus direkter Nähe in den Hals geschossen. Danach rief der seit 2006 psychisch Kranke die Polizei und ließ sich widerstandlos festnehmen. Heute tue es ihm leid und er wolle das Ansehen der Mutter hochhalten, versicherte der Sohn auf Nachfrage seines Anwalts. Auch wenn das Verhältnis der beiden nicht unproblematisch war, will das Einzelkind nicht unter der wohl dominanten Mutter gelitten haben. Vielmehr belastete ihn seit Monaten eine angekündigte Betriebsansiedlung von Google neben seinen Feldern.

„Passagier in seinem Körper“
„Stresssituationen fördern das Auftreten von Krankheitsepisoden, erklärte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. Nachdem seine Medikation nicht hoch war, sei auch der „Schutz vor Ausbruch einer neuerlicher Wahnsituation“ nicht hoch gewesen. So sei er nicht schuldfähig zum Zeitpunkt der Tat gewesen, weshalb der Staatsanwalt den Antrag auf Unterbringung gestellt hatte. Der Verteidiger formulierte es so, dass der große Mann mit der weichen Stimme nur mehr „Passagier in seinem Körper“ gewesen war; nicht „der sanfte Riese“, der im Ort als hilfsbereit und freundlich galt, sondern das „Scheusal paranoide Schizophrenie“ habe getötet. Allerdings wäre „die Tat verhinderbar gewesen“, nannte er einen Amtsarzt als den eigentlich Schuldigen.

Gottes Stimme im Radio gehört
Nur wenige Stunden vor der Tat war der 46-Jährige von einem Amtsarzt untersucht worden, aber nicht als Gefahr eingestuft worden. Grund für die Untersuchung war, dass er trotz Corona-Einschränkungen nach Salzburg zum Flughafen fahren wollte, um nach Kalifornien zu fliegen, nachdem er im Radio den Song „Hotel California“ gehört habe. Auf der Fahrt zum Flughafen will er dann Gottes Stimme im Radio gehört haben, die ihm vorschrieb, sich allem Irdischen zu entledigen. Als der Sprit aus war, zog er sich aus und lief nackt auf der Autobahn weiter, bis er von Polizisten aufgegriffen wurde, die ihn einem Amtsarzt vorführten, beschrieb der Verteidiger, was an dem Tag geschah.

Schub nicht im Voraus erkennbar
Der Staatsanwalt sah in der Krankheit des Mannes jedenfalls eine Gefahr, da sich bei ihm die paranoide Schizophrenie ganz untypisch äußere. Im Gegensatz zu anderen Erkrankten sei es „erstaunlich, dass er sein Leben so meistern konnte“. Ein psychotischer Schub sei nicht im Voraus erkennbar, daher sei nicht auszuschließen, dass er erneut jemanden etwas antue, wenn er unter Druck gesetzt werde. Daher beantragte er die Unterbringung.

Kastner kam zu dem Schluss, dass eine „unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher durch andere Mittel wie regelmäßige Facharztkontrollen und das Weiterführen der Depotmedikation“ zu ersetzen sei. Das Gericht entschied zudem die Bestellung einer Bewährungshilfe. Der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

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