Seit Georg Wojak dort nicht mehr Behördenchef ist, fällt die Bezirkshauptmannschaft Braunau/I. gelegentlich durch exorbitante Strenge auf. 2100 € Geldstrafe gab’s wegen sechs verschenkter alter Autoreifen für einen Abfallsammelbetrieb!
20 bis 30 Tonnen Altreifen im Jahr sammelt das Abfallwirtschaftsunternehmen pro Jahr. Dass es dabei Reifen mit noch ausreichendem Profil zur freien Entnahme vor der Sammelmulde abstellte, wurde ihm heuer im Mai zum Verhängnis: Die BH Braunau verhängte 2100 Euro Geldstrafe über den Geschäftsführer der GmbH, weil er „mindestens sechs Altreifen entgegen §15 Abs. 5 Abfallwirtschaftsgesetz einem nicht Berechtigten übergeben“ habe.
Noch brauchbare Reifen
Der Geschäftsführer zog vor das Landesverwaltungsgericht und berief sich darauf, dass es sich um noch brauchbare Reifen mit genug Profil gehandelt habe, die sich ein Bedürftiger mehrmals pro Jahr hole - siehe Ausriss. Nach Verhängung der Strafe habe der Betreffende noch zweimal nach Reifen gefragt, sei aber weggeschickt worden
Verhandlung am Landesverwaltungsgericht
Zur mündlichen Verhandlung am 20. August kam kein Vertreter der BH Braunau: „Die belangte Behörde war entschuldigt.“ Das Landesverwaltungsgericht, das offenbar nicht von grundsätzlichem Misstrauen gegenüber den Bürgern gezeichnet ist, fand die Angaben des Abfallsammlers glaubwürdig (die ausreichende Profiltiefe war auf den vorgelegten Fotos nicht erkennbar). Erörtert wurde, dass bei den verschenkten Altreifen „der objektive Abfallbegriff nicht erfüllt“ war, sie aber „Abfälle im subjektiven Sinn“ gewesen seien.
Nur Ermahnung
Egal, das Landesverwaltungsgericht wandelte die hohe Geldstrafe - so wie früher Wojak in meist banaleren Fällen - wegen geringen Verschuldens in eine Ermahnung um.
Werner Pöchinger/Kronen Zeitung
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