08.10.2020 10:00 |

Tiroler „ausgesperrt“

Kurioses Zutrittsverbot auf Almhütte aufgeklärt

Der Sprecher der Corona-Taskforce im bayerischen Gesundheitsministerium sieht das „Zutrittsverbot für Tiroler“ auf einer Almhütte im Chiemgau symptomatisch für Unklarheiten bei Corona-Verordnungen.

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Marcus da Gloria Martins, der Chefsprecher der Münchner Polizei, wurde im Sommer 2016 weit über Deutschland hinaus durch seine ruhige, professionelle Pressearbeit im Zuge des schrecklichen Amoklaufes beim Münchner Olympiapark, der zehn Menschenleben forderte, bekannt. Vor Kurzem wurde er vom Münchner Polizeipräsidium für die Kommunikation der Corona-Taskforce ins bayerische Gesundheitsministerium „ausgeliehen“. Für den versierten Medienfachmann steht der Vorfall an der Chiemgauer Priener Hütte, welche „Tirolern keinen Zutritt gestattet“, symptomatisch für die teilweise immense Überforderung der Menschen im Umgang mit den Corona-Vorgaben und deren Umsetzungen.

Aufklärung in diesem, mehr als polarisierenden Vorfall gibt da Gloria Martins im Gespräch mit der „Krone“: „Derzeit gibt es bei uns kein Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten, auch wenn sie aus anderen Staaten kommen. Somit müssten die Wirte der Priener Hütte niemanden aussperren, der ihren Betrieb aufsucht.“ Im Corona-Alltag gestaltet sich dies aber anders. „Prinzipiell dürfen Tiroler ja gar nicht die Grenze überschreiten, da es ja eine Einreisequarantäneverordnung gibt. Das gilt auch für das Überwandern der Staatsgrenze. Diese Personen müssen sich danach in Quarantäne begeben“, ruft Experte da Gloria Martins in Erinnerung.

Klare Grenz-Befugnisse
Es gibt Ausnahmen für Reisende aus Risikogebieten, wie der Vorweis einer Negativ-Testung, welche nicht älter als 48 Stunden sein darf, und auch für einige Berufsgruppen. „Diese Szenarien gelten aber nicht für Wanderer, die schnell einmal auf einen Kaiserschmarrn oder ein Bier auf einer bayerischen Alm- oder Alpenvereinshütte einkehren wollen“, lauten die Worte des Taskforce-Sprechers. Somit ist die Überwachung der Einreisequarantäneverordnung nicht Aufgabe eines Wirtes, diese ist und bleibt strikt in Händen der Ordnungsbehörden.

Hubert Berger, Kronen Zeitung

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