Opfer fiel vom Dach

Arbeiter stürzte in den Tod: Firmenchef verurteilt

Steiermark
06.10.2020 15:00

Der Chef einer kleinen Baufirma musste sich am Dienstag in Graz wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er soll im Vorjahr in der Weststeiermark einen Arbeiter angewiesen haben, ungesichert auf ein Flachdach zu steigen. Der Mann stürzte ab und wurde so schwer verletzt, dass er einige Zeit später starb. Der 52-Jährige, der sich nicht wirklich schuldig fühlte, wurde (nicht rechtskräftig) zu sechs Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Es war am Ende des Arbeitstages gewesen, die Dämmerung hatte bereits eingesetzt. Da wies der Chef den Arbeiter an, noch aufs Flachdach zu steigen und Nieten für Z-Profile zu zählen. Dabei stürzte dieser vom Dach und fiel mehr als fünf Meter tief auf den Boden. Der Arbeiter lag einige Zeit im Spital im Koma, erwachte aber nicht mehr.

Auf die Frage, ob er sich schuldig fühle, antwortete der Angeklagte: „Jein.“ Das Flachdach sei 500 Quadratmeter groß gewesen und der Mann musste in der Mitte arbeiten: „Seitlich habe ich alles selbst montiert“, betonte er. „Haben Sie gewusst, dass für alle Arbeiten eine persönliche Sicherung nötig gewesen wäre?“, fragte Richter Oliver Graf. „Ja“, gab der Befragte zu. Dass auch die Absturzsicherung am Dach gefehlt hat, „war mein Fehler“, zeigte sich der 52-Jährige einsichtig.

„Vielleicht spielte der Regen eine Rolle ...“
Wie es zu dem tragischen Sturz gekommen war, konnte nur vermutet werden. Neben dem Schwerverletzten war eine Zigarette gefunden worden. „Vielleicht ist er zu einer anderen Gruppe hingegangen und wollte Feuer“, meinte der Angeklagte. Es hatten sich Arbeiter außen an der Fassade auf dem Gerüst befunden. Auch der Regen, der einige Stunden zuvor gefallen war, und die rutschige Plastikfolie könnten eine Rolle gespielt haben.

„Haben Sie aus Zeit- und Kostengründen keine Sicherungen verwendet?“, wollte der Richter wissen. „Der Gurt stört schon sehr, man kann sich nicht so bewegen“, gab der Beschuldigte zu. Das Urteil - sechs Monate bedingt und 1200 Euro Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig.

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