Einweisung in Anstalt

Familienvater missbrauchte Töchter: 12 Jahre Haft

Wien
07.09.2020 19:32

Nachdem er seine beiden Töchter über Jahre hinweg missbraucht hatte, ist ein 44-jähriger Familienvater am Montag am Wiener Landesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der Lkw-Fahrer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dabei hatte sich der Mann bis zum Schluss der Verhandlung leugnend verantwortet und behauptet, er habe seine Töchter „nie in einer nicht richtigen Weise berührt“. Nach Rücksprache mit seiner Verfahrenshelferin nahm er das Urteil dann aber an. Die Staatsanwältin war mit der Entscheidung ebenfalls einverstanden.

„Ich habe ihnen alles ermöglicht“
„Ich hab‘ meinen Kindern nie ein schlimmes Wort gesagt“, hatte der gebürtige Bosnier in der Beschuldigteneinvernahme zu Protokoll gegeben. Er habe sich immer bemüht, „dass sie es besser haben, als ich es als Kind hatte. Ich habe ihnen alles ermöglicht.“ Übergriffe hätten niemals stattgefunden. Er sei kein Pädophiler: „Man sollte so eine Person erschießen.“

Auf die Frage, warum ihn seine Töchter belasten würden, brachte der Angeklagte seine Ehefrau ins Spiel. Diese hätte erfahren, dass er eine außereheliche Beziehung zu einer jungen Frau unterhielt. Daher habe sie die Töchter instrumentalisiert. Er werde nun „als Dämon“ dargestellt.

Töchter anderen Männern zum Sex angeboten
Allerdings war es zur Ausforschung und Festnahme des Kinderschänders nicht aufgrund einer Anzeige seiner Angehörigen gekommen. Vielmehr stieß die Polizei in einem einschlägigen Internet-Forum auf den Familienvater, wo er sich des sexuellen Missbrauchs seiner Töchter rühmte. Er bot diese sogar vier Männern zum Sex an, wobei er Fotos der schlafenden Mädchen postete. Weiters fertigte er ein Bild einer Freundin seines Sohnes an, das ihn beim Berühren des Gesäßes der Sechsjährigen zeigte. Auch in diesem Fall gab er vor, er könne das Kind „vermitteln“.

Erstmals 2006 unsittlich berührt
Die Polizei forschte den Mann aus und nahm ihn fest. Als Beamte bei den Töchtern nachfragten, ob es je zu Missbrauchshandlungen seitens des Vaters gekommen sei, gab zunächst die ältere - eine inzwischen verheiratete junge Frau - bekannt, sie sei 2006 erstmals von diesem unsittlich berührt worden. Der Vater - der Bosnier lebte damals schon in Wien, während Frau und Kinder noch in ihrer ursprünglichen Heimat aufhältig waren - sei alle 14 Tage auf Besuch gekommen und habe sich regelmäßig an ihr vergangen. Das Mädchen war acht Jahre alt, als die Übergriffe einsetzten. Als das Kind eines Tages dem Vater am Telefon sagte, sie werde sich ihrer Mutter anvertrauen, setzte er sie untere Druck. Er drohte ihr, er werde ihr alle Knochen brechen, sollte sie ihr Schweigen brechen. Sie werde im Rollstuhl landen, sollte sie ihn verraten.

Ab 2009 erstreckten sich die Übergriffe auch auf die jüngere Tochter, wobei die Verbrechen an Regelmäßigkeit und Intensität zunahmen. Als die Kinder mit ihrer Mutter nach Wien zogen, wurde - so zumindest die Angaben der Betroffenen im Ermittlungsverfahren - die ältere Tochter täglich, die jüngere jeden zweiten Tag vom Vater missbraucht. Er soll die beiden sogar aufgefordert haben, Pornofilme zu betrachten, um das Gesehene später umzusetzen.

Töchter stellten Vater eine Videofalle
Die Missbrauchshandlungen hatten ein Ende, als die Töchter ihrem Vater eine „Videofalle“ stellten. Während er sich an der jüngeren Tochter verging, filmte deren Schwester heimlich mit. Im Anschluss konfrontierten die beiden ihren Vater mit dem Dokument, worauf dieser sie nicht mehr anrührte.

„Schwerwiegende Sexualstörung“
Dessen ungeachtet ging der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann davon aus, dass der 44-Jährige sich an anderen Mädchen vergreifen könnte, sollte er dazu Gelegenheit bekommen. Der Mann zeige „keine Einsicht, keine Bereitschaft, sich mit seiner Neigung auseinanderzusetzen“. Das mache ihn gefährlich. Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine „schwerwiegende Sexualstörung“, die einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität gleichkomme. Für den Fall eines Schuldspruchs riet der Gutachter zur Unterbringung des Mannes im Maßnahmenvollzug. Die Störung habe ein Ausmaß erreicht, dass nur dort behandelt werden könne.

Dieser Empfehlung leistete der Schöffensenat (Vorsitz: Elisabeth Reich) Folge. Es gebe keinen Grund, an den glaubwürdigen Angaben der Töchter zu zweifeln, hieß es in der Urteilsbegründung.

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