"Erhebliche Fragen"

Richter in den USA setzt geplante Hinrichtungen aus

Ausland
11.09.2010 09:02
Ein US-Richter hat am Freitag die geplante Hinrichtung eines wegen Mordes und Vergewaltigung zum Tode verurteilten Mannes gestoppt. Zudem untersagte er dem US-Staat Kentucky, bis zu einem endgültigen Urteil weitere Hinrichtungen durchzuführen. Es gebe mindestens zwei erhebliche Rechtsfragen bezüglich Hinrichtungen mit der Giftspritze, hieß es zur Urteilsbegründung.

Der 53-jährige Gregory Wilson (Bild) sollte am 16. September hingerichtet werden. Er wurde vor 22 Jahren wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung einer 36-jährigen Frau zum Tode verurteilt. Ein Gnadengesuch von Papst Benedikt XVI. wurde vom Gouverneur des US-Staats Kentucky abgelehnt.

Wilson hatte mit zwei anderen Todeskandidaten aus Kentucky gegen die umstrittene Zusammensetzung der Todesspritze geklagt. Zudem rief er den Obersten Gerichtshof in Kentucky an, nachdem seine Anträge auf Aussetzung seiner Hinrichtung vom Amtsgericht abgelehnt wurden. Er beantragte einen DNA-Test sowie eine Überprüfung, ob bei ihm eine geistige Behinderung vorliegt und seine Hinrichtung somit gegen die Verfassung verstößt.

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