Polizei und Bundesheer sind seit Ausbruch der Corona-Krise im Dauereinsatz. Es gibt strenge Kontrollen an den Grenzübergängen, aber auch viele Ausnahmen bzw. Sonderregelungen in den Bundesländern. Nicht alle kleinen Übergänge werden daher stets bewacht.
Unsere Grenzen werden gut überwacht, nicht nur in Corona-Zeiten. Derzeit gelten aber besonders strenge Regeln bei der Einreise. Prinzipiell gilt: Will man von außerhalb legal zu uns, geht es 14 Tage in Quarantäne. Es sei denn, man kann einen negativen Corona-Test vorweisen - der darf maximal vier Tage alt sein.
Auf dem Flughafen Wien werden nun auch neue Schnelltests angeboten. Diese Regelung gilt sowohl für Österreicher als auch EU-Bürger. Erleichterungen gelten z.B. für Berufspendler, Pflegekräfte etc. Auch die Durchreise ohne Zwischenstopp bleibt erlaubt.
Einreiseverbot für außereuropäische Drittstaatsangehörige
Ein Einreiseverbot gilt prinzipiell für außereuropäische Drittstaatsangehörige (also z.B. Russen oder Amerikaner). Mit der Ausreise ist es noch komplizierter, hier unterscheiden sich die jeweiligen Regeln der Nachbarstaaten. Durch das Wirrwarr sind unsere 2706 Kilometer langen Grenzen löchriger als vermutet. Ausnahmen werden nach Region oft unterschiedlich gehandhabt.
Die Herausforderungen zur Eindämmung des Virus erfordern gegenwärtig die geübte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundesheer.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) zu den laufenden Kontrollen
Regelungen in den neun Bundesländern im Überblick:
Kronen Zeitung
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