Nach zwei Wochen

Coronavirus: Quarantäne in Heiligenblut aufgehoben

Kärnten
29.03.2020 07:31

Aufatmen in Heiligenblut in Kärnten: Nach zwei Wochen und einem Tag der Quarantäne wurde die Sperre mit Sonntag, Schlag 7.30 Uhr, aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt sind Ein- und Ausreise nach und von Heiligenblut wieder möglich. Der Tourismusort war ja wegen mehrerer Corona-Fälle behördlich abgeriegelt worden.

In der Gemeinde Heiligenblut hat Sonntagfrüh die Quarantäne geendet. Ab 7.30 Uhr durften die 88 österreichischen Touristen, rund 50 Beschäftigte aus anderen Gemeinden sowie die Bürger wieder aus der kleinen Gemeinde am Fuße des Großglockners ausfahren. „Kommt‘s gut heim, bleibt‘s gesund und kommt‘s wieder“, gab ihnen Bürgermeister Josef Schachner mit auf den Weg.

Quarantäne frühzeitig aufgehoben
Die Quarantäne in Heiligenblut endete früher als geplant: Zuletzt hatten die Behörden entschieden, die Sperre um 7.30 Uhr aufzuheben, statt wie ursprünglich vereinbart um Mitternacht. Das sei besser, denn so müssten „die Leut‘ nicht alle um Mitternacht abreisen“, sagt Bürgermeister Josef Schachner. 

Die Gäste, die die den letzten beiden Wochen in Heiligenblut verbringen mussten, kommen aus Wien, Graz, Linz, Voitsberg und anderen Orten. Auch Kärntner Urlauber waren dabei. Alle Abreisenden - der jüngste Gast war ein fünfjähriges Mädchen, die älteste Urlauberin eine 93-jährige Frau - haben eine Bestätigungen über die 14-tägige Quarantäne bekommen. 

Ausgangsbeschränkungen gelten bis 13. April
Die Quarantäne wurde zwar aufgehoben, so wie im restlichen Land gelten nun aber die Ausgangsbeschränkungen - und das bis Ostermontag, 13. April. Die Gemeinde versichert: „Unsere Grundversorgung ist gesichert. Die zwei Lebensmittelgeschäfte sind gut gerüstet.“

Das gilt ab der Aufhebung der Quarantäne bis zum 13. April:

  • Sie haben einen Beruf, wo Sie unbedingt an Ihrem Arbeitsplatz sein müssen.
    Das sind zum Beispiel Berufe in der Pflege oder im Lebensmittelverkauf. Oder Sie haben einen Beruf, den Sie nicht von zu Hause aus erledigen können - Ihr Arbeitgeber informiert Sie, was Sie zu tun haben.
  • Sie müssen notwendige Besorgungen machen.
    Zum Beispiel müssen Sie Lebensmittel einkaufen. Oder Sie brauchen Medikamente aus der Apotheke (der kürzeste Weg ist einzuhalten und eine telefonische Voranmeldung notwendig!!).
  • Sie helfen jemandem.
    Zum Beispiel kaufen Sie für kranke oder ältere Menschen ein oder machen andere Erledigungen.
  • Sie dürfen spazieren gehen.
    Aber nur alleine oder mit Menschen, mit denen Sie zusammen wohnen (Abstand mindestens 1 Meter).
  • Zusammenkünfte, Besuche von Freunden und dergleichen sind strengstens untersagt!
    Die Polizeiinspektion Heiligenblut ist von der Bezirksverwaltungsbehörde angewiesen, bei Übertretung rigoros vorzugehen!
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