Prozess-Rückschlag

Helmut Berger war bei Doku-Dreh „geschäftsfähig“

Salzburg
06.02.2020 08:30

Der frühere Schauspiel-Star Helmut Berger hat den Macher seines Dokumentarfilms, den Regisseur Andreas Horvath, geklagt. Berger sieht sich in der Doku falsch dargestellt, sei gesundheitlich gar nicht zum Drehen fähig gewesen. Doch ein Gutachter sieht das aber anders - ein Rückschlag für den Mimen. Über die Klage und den Prozess hat die „Krone“ bereits berichtet.

Am 25. Juni 2019 kam der einstige Filmstar in einem Rollstuhl zum Prozess ins Landesgericht. „Ich will, dass der Film nicht mehr gezeigt wird“, machte der Mime seine Klagsforderung nach Schadenersatz und Unterlassung der Weiterverbreitung des Dokumentarfilms laut, wischte dabei zwei Zustimmungserklärungen weg, die er für den Filmemacher unterschrieben hatte. Tenor: Er sei dafür damals gesundheitlich gar nicht in der Lage gewesen.

Neues Gutachten ist da

Die Richterin bestellte einen medizinischen Sachverständigen. Dessen Gutachten ist nun eingelangt. Ergebnis: Berger war zum Zeitpunkt der Unterschriften „mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage eine freie Willensbekundung zu tätigen und danach zu handeln“. Heißt: Berger war voll geschäftsfähig. „Das entspricht dem, wovon wir ausgegangen sind und entspricht auch dem Eindruck meines Mandanten“, erklärt Horvaths Anwalt Stephan Kliemstein.

Nächster Verhandlungstag im April

Die Klage mit 103.000 Euro Streitwert, die sich um dem 2015 erschienen Streifen „Helmut Berger, actor“ dreht, wird bald wieder Thema: Die nächste Verhandlung findet am 20. April statt. Dabei wird das Gutachten erörtert.

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