Wer freiwillig in einer fremden Armee dient und an Kampfhandlungen teilnimmt, verliert laut Gesetz die österreichische Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist aber, dass der Betroffene nicht staatenlos wird. Die Aberkennung kann daher nur bei Doppelstaatsbürgern erfolgen. In Wien war das in sieben Fällen möglich. Der Rechtsweg dafür ist allerdings mühsam.
Verfahren um Azad G. noch offen
Wie die Stadt auf „Krone“-Anfrage bestätigt, sind zwei der Fälle rechtskräftig abgeschlossen. Drei weitere Verfahren befinden sich im Endstadium. In zwei Fällen ist eine Bescheid-Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien anhängig. Unter den offenen Verfahren ist auch der Austro-Türke Azad G., der in einem syrischen Gefangenenlager einsitzen soll.
Um die Verfahren zu beschleunigen, fordert Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), dass der Bund eine generelle Entscheidung für IS-Kämpfer trifft. Heimische Nachrichtendienste sollten rascher Informationen an die Landesbehörden weiterleiten, um Kämpfer bereits an der Rückkehr nach Österreich hindern zu können.
Philipp Wagner, Kronen Zeitung
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