"Wahrheit gesagt"

Doping: Kohl kann aufatmen, Anklage gegen Matschiner

Sport
10.06.2010 14:05
Während den des Dopings überführten und gesperrten Ex-Radprofis Bernhard Kohl und Michael Rasmussen sowie dem ehemaligen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann in der Doping-Affäre ein Strafprozess erspart bleibt, muss sich der frühere Sportmanager Stefan Matschiner als "Dopingsünder" vor Gericht verantworten. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, am Donnerstag bekannt gab, wurde beim Wiener Straflandesgericht ein Strafantrag gegen Matschiner, der unter anderem Kohl und Rasmussen betreut hatte, eingebracht.

Gegen den Ex-Gerolsteiner-Profi Kohl war darüber hinaus auch wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt worden, da er seiner Aussage zufolge dem Triathleten Hannes Hempel verbotene Substanzen angeboten bzw. überlassen haben soll, was Hempel stets bestritten hat. Dabei soll es sich um Erythropoetin - besser bekannt als EPO, das als Wachstumsfaktor für die Bildung roter Blutkörperchen dient - und um drei Ampullen Amth-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar  - gehandelt haben.

Beim angeblich angebahnten EPO-Deal wurde aber "noch kein strafbares Versuchsstadium erreicht", so Staatsanwältin Weinberger in ihrer schriftlichen Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. Darüber hinaus wäre, hätte die womöglich ursprünglich beabsichtigte Übergabe konkrete Formen angenommen, bereits Verjährung eingetreten.

"Mit der nunmehrigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht fest, dass Herr Kohl immer die Wahrheit gesagt hat", betonte Manfred Ainedter, der Rechtsvertreters des Ex-Sportlers. Kohl, der ein neues Leben abseits des Profisports begonnen habe, blicke nun "mit Zuversicht in die Zukunft", betonte Ainedter.

Verfahren gegen Hoffmann eingestellt
Auch die Verfahren gegen den ebenfalls unter den Verdacht der Beteiligung an Blutdoping geratenen mittlerweile zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann sowie den früheren dänischen Radprofi Michael Rasmussen wurden fallen gelassen, bestätigte Behördensprecher Vecsey. Damit ist klar, dass für Kohl, Rasmussen und Hoffmann die Causa Blutdoping keine strafrechtlichen Folgen haben wird.

Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass sich die drei Sportler finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch den Sportmanager Stefan Matschiner beteiligt haben, die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht weiters davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben.

"Keine Beitragshandlungen nachweisbar"
Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden können, ließen sich allerdings nicht erhärten. Vielmehr waren nach dem August 2008 "den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar", so die Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der sie die Verfahren nach §22 Anti-Doping-Gesetz einstellte.

Anklage gegen Stefan Matschiner
Ex-Sportmanager Matschiner hingegen muss sich sehr wohl als "Dopingsünder" vor Gericht verantworten. Ein entsprechender Antrag wurde beim Wiener Straflandesgericht eingebracht.

Darin wird dem Oberösterreicher Blutdoping im Sinne des §22a Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen, wobei er dieses mittels einer eigens dafür angeschafften Blutzentrifuge betrieben haben soll. Zudem wird Matschiner vorgeworfen, gegen §84 Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, indem er zwischen 2005 und 2008 Sportler mit illegalen Präparaten versorgt haben soll.

Details aus dem Strafantrag wurden seitens der Anklagebehörde noch nicht bekannt gegeben, da noch nicht klar ist, welcher Richter im Grauen Haus für den Fall zuständig ist. Es gibt demnach auch noch keinen Verhandlungstermin.

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(Bild: KMM)



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