Erste Stadt übergeben

Kurdenmiliz hat Abzug aus Nordsyrien begonnen

Ausland
20.10.2019 22:57

Drei Tage nach Verkündung einer Waffenruhe für Nordsyrien hat die Kurdenmiliz YPG mit dem Rückzug aus den umkämpften Gebieten begonnen. Die von der YPG angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) teilten mit, die umkämpfte Grenzstadt Ras al-Ain verlassen zu haben. Unterdessen geht auch der Truppenabzug der USA weiter. Die US-Kräfte sollen nach den Worten von Verteidigungsminister Mark Esper nun im Westen des Irak im weiteren Kampf gegen die Dschihadisten des Islamischen Staates eingesetzt werden. Mit dem Abzug aus Nordsyrien hatten die USA dem türkischen Einmarsch erst den Weg geebnet.

„Wir haben keine Kämpfer mehr in der Stadt“, schrieb ein SDF-Sprecher am Sonntag bei Twitter. Das türkische Verteidigungsministerium teilte am Sonntag ebenfalls mit, es verfolge den Abzug der YPG. Es gebe dabei „keinerlei Hindernisse“. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte meldete, dass sich rund 500 SDF-Kämpfer komplett aus Ras al-Ain zurückgezogen hätten. Zuvor seien Leichen und Verwundete aus dem Ort gebracht worden.

Die von der türkischen Regierung zugesagte Waffenpause gilt noch bis Mittwoch. Sollten sich keine Kämpfer der SDF mehr in den umkämpften Gebieten aufhalten, will die Regierung in Ankara laut eigenen Angaben ihre Militäroffensive beenden. Am Samstag drohte allerdings der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, dass andernfalls die „Köpfe der Kurden zerquetscht“ würden.

Deutscher Bundestag: „Einmarsch ist völkerrechtswidrig“
Die Türkei hatte am 9. Oktober im Norden Syriens eine Offensive gegen die YPG gestartet, die sie als Terrororganisation betrachtet. Die Türkei wurde dabei weder von der syrischen Regierung um Hilfe gebeten noch erteilte der UN-Sicherheitsrat ein entsprechendes Mandat. Ankara begründet deshalb den Einmarsch mit dem Recht auf Selbstverteidigung. Der wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages kommt aber zu dem Schluss, dass der Einmarsch im Widerspruch zum Völkerrecht stehe. In dem Gutachten, das der dpa vorliegt, heißt es zudem, dass „selbst bei großzügiger Auslegung“ kein Recht auf Selbstverteidigung zu erkennen sei.

Erdogans Armee sieht sich auch mit Vorwürfen konfrontiert, sie hätte im Zuge ihrer bisherigen Kampfhandlungen Kriegsverbrechen begangen. Ankara spricht von „gegenstandslosen Behauptungen“, die Teil einer Diffamierungskampagne gegen den türkischen Anti-Terror-Kampf seien.

Begingen türkische Armee und Verbündete Kriegsverbrechen?
Amnesty International hatte der türkischen Armee und den mit ihr verbündeten Rebellen „rücksichtslose Angriffe auf Wohngebiete“ vorgeworfen, bei denen Zivilisten getötet und verletzt würden. Pro-türkische Rebellen sollen zudem eine syrisch-kurdische Politikerin geschlagen und dann erschossen haben. In diesem Zusammenhang ist aber auch durchaus fraglich, ob Erdogan tatsächlich die volle Kontrolle über alle loyalen arabischen Milizen in Syrien hat.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele