Aus einem Brief der Bundespolizei-Sportschule Bad Endorf, den die "Sport Bild" am Mittwoch abdruckte, geht hervor, dass künftig eine "vollständige oder stundenweise Freistellung für Trainingsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Verwendung als Spitzensportlerin" nicht mehr in Betracht komme.
"Es gibt jetzt nur noch einen Weg: Ich kann noch bis zur Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts unbezahlten Urlaub nehmen. Aber sollte mein Revisionsantrag abgelehnt werden, muss ich den Dienst bei meinem Arbeitgeber antreten. Meine Finanzlage ist momentan nicht rosig", sagte die 38-jährige Olympiasiegerin.
Letzte Hoffnung ruht auf Sportgerichtshof CAS
Pechstein erhofft sich vom höchsten Schweizer Gericht ein Urteil zur Wiederaufnahme ihres Doping-Verfahrens vor dem Internationalen Sportgerichtshofes CAS, der im November 2008 ihre Sperre bestätigt hatte. Das Gericht hat seine Entscheidung dazu für Juli angekündigt. Der Eislauf-Weltverband ISU hatte in seiner Stellungnahme gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens plädiert und geht trotz einer Anomalie weiter von Blut-Doping bei Pechstein aus.
Wegen der Doping-Sperre erwartet Pechstein zudem ein Disziplinarverfahren bei der Bundespolizei. Ihr höchster Dienstherr lässt sich aber noch bis zum letzten Entscheid des Bundesgerichts Zeit, um endgültige Klarheit zu haben. Für den Fall, dass die Schweizer ihren Revisionsantrag ablehnen, ist bei Pechstein nun guter Rat teuer. "Man muss ehrlich zu sich selbst sein. Kommt es so, wie es momentan aussieht, ist das gleichbedeutend mit dem Karriereende", sagte sie der "Sport Bild". Zuletzt hatte sie noch von einer Fortsetzung ihrer Karriere gesprochen.
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