Bluttat an Millionär

Krenns Mörder sitzen länger im Gefängnis

Salzburg
13.08.2019 22:08

Roland Krenn (63) verschwand Mitte 2016. Zehn Monate lang galt er als vermisst. Bis Ermittler seine verweste Leiche fanden. Im April 2018 begann der Prozess und endete mit Schuldsprüchen. Nun, fast ein Jahr später, kennen die Mörder ihre Strafe: 18, 16 und acht Jahre Gefängnisstrafe. Nicht rechtskräftig!

Wieder war der Schwurgerichtssaal voll. Vereinzelte Rufe von Angehörigen waren auf die Worte eines Verteidigers zu hören, sogar Tränen zu sehen. Eine Lawine an Fragen von Verteidiger Franz Essl parierte die Neuro-Psychiaterin Adelheid Kastner durchaus mit rhetorischer Finesse. Ein verbaler Schlagabtausch, der mehr als zwei Stunden andauerte. Selbst der sonst so stoische Richter Christian Hochhauser ermahnte mehrmals, ließ viele Fragen nicht mehr zu. Meist Wiederholendes, weil Essl juristisch alles versuchte, um seinem Mandanten Richard Hemetsberger – ein gefährlicher Psychopath, so Kastner – die zusätzliche Einweisung in eine Anstalt zu ersparen.

Krenn galt zehn Monate als vermisst
Szenen, wie es sie schon an den vergangenen Verhandlungstagen im spannenden Mordverfahren um Roland Krenn gegeben hatte. Jenem Salzburger Erb-Millionär, der Mitte 2016 plötzlich auf mysteriöse Weise verschwunden war. Krenn war tot. Er lag in einem Futtertrog, in einem Stall im oberösterreichischen Haigermoos - dem Anwesen des Wirten Robert Scharinger. Und sein Körper war derart verwest, dass eine Todesursache nicht mehr feststellbar war. Fast ein Jahr später führte Hemetsberger Polizisten zur Leiche. Monate darauf legte er ein Geständnis ab, belastete seine Ex-Freundin Anna Mieser (22) schwer. Bis heute sind Mieser und Scharinger von ihrer Unschuld überzeugt.

Schuldig des Raubmordes
Doch laut den Schuldsprüchen vom 20. Juni 2018 sind sie Mörder: Demnach haben Hemetsberger und Mieser Krenn betäubt, geknebelt und gefesselt in dessen Villa in Salzburg-Aigen zurückgelassen - im Auftrag von Scharinger. Des Geldes wegen, so das Motiv.

Prozess-Wiederholung wegen Strafhöhen
Der OGH bestätigte die Schuldsprüche, hob aber das Ersturteil teils wieder auf. Deshalb wurde wieder verhandelt. Es ging um Hemetsbergers Einweisung und die Höhe der Strafen. Diesmal fielen sie strenger aus: 18 Jahre Haft plus Einweisung statt 15 für Hemetsberger. Acht Jahre Haft statt sieben für Mieser. Nur Scharingers Strafe blieb gleich: 16 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig! Prozessbesucher berichteten von hochkochenden Emotionen und Tränen bei der Verkündung.

Wiederaufnahme steht im Raum
Und am Rande des Prozesses verriet Scharingers Anwalt Jörg Dostal, dass er einen Antrag zur Wiederaufnahme erwägt: „Ich habe bereits eine EMRK-Beschwerde eingebracht.“

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