„Krone“-Ombudsfrau

Steuer für verkauftes Grundstück vorgeschrieben

Ombudsfrau
10.04.2019 12:30

Wir haben über dieses Problem berichtet - jetzt hat es wieder eine Leserin getroffen.  Vor fast drei Jahren hat Brigitte R. ein Grundstück verkauft. Die Vorschreibung für die Grundsteuer erhält sie aber trotzdem weiter, wegen der sogenannten Hauptfeststellung.

Ein Baugrundstück hatte die Leserin im August 2016 verkauft. Trotzdem wird der Niederösterreicherin noch heute die für die Liegenschaft zu entrichtende Grundsteuer, die auf Basis des Einheitswertes berechnet wird, vorgeschrieben. „Nach Vorsprache bei der Gemeinde erhielt ich die Auskunft, dass für die Erstellung des Änderungsbescheides das Finanzamt zuständig sei“, so die Leserin. Sie wandte sich an das Finanzamt, sprach persönlich vor - jedoch ohne Erfolg. „Ich sehe nicht ein, warum ich jahrelang für einen anderen Grundstückseigentümer Steuer zahlen und diese dann wieder zurückfordern muss“, kontaktierte Frau R. letztlich die Ombudsfrau.

Das Finanzministerium teilte uns mit, dass es 2014 - erstmals seit Jahren - eine sogenannte Hauptfeststellung gegeben habe, bei der Einheitswerte aktualisiert wurden. Man musste rund 1,2 Millionen Bescheide ausstellen, ein neues EDV-Programm für die Bewertung wurde entwickelt. Dies sei der Grund, warum sämtliche Urkunden, Anträge, etc. nach dem 1. 1. 2014 vorerst nicht erledigt werden konnten. Man bedaure im Fall von Frau R., dass eine Vorschreibung an den neuen Eigentümer noch nicht möglich war und bitte um Geduld, da es längere Bearbeitungszeiten gebe.

Bleibt zu hoffen, dass das Problem jetzt doch endlich bald gelöst werden kann!

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