Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Beamten in Dornbirn will Innenminister Herbert Kickl nun härter gegen straffällige Asylwerber vorgehen. Der FPÖ-Politiker fordert demnach die „Sicherungsverwahrung für gefährliche Asylwerber“. Diese sei aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. „Ich bin aber bereit, alles zu tun, was notwendig ist, um die Bevölkerung vor gefährlichen Asylwerbern schützen zu können“, so Kickl in einem internen Papier. Die notwendige Änderung der Verfassung soll demnächst im Parlament eingebracht werden.
Im Fall des türkischen Asylwerbers, der verdächtigt wird, in Dornbirn den Leiter des Sozialamts erstochen zu haben, wäre eine Schubhaft während des laufenden Asylverfahrens weder nach dem Fremdenpolizeigesetz noch nach dem Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit rechtlich zulässig gewesen - und das, obwohl gegen ihn ein Aufenthaltsverbot bestanden hatte. Laut Kickl dürfe es nicht sein, dass Asylwerber, die als gefährlich eingestuft werden, frei herumlaufen.
„Sicherungshaft gegen Asylwerber derzeit rechtlich nicht möglich“
Eine Sicherungshaft bzw. Sicherungsverwahrung gebe die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, laut Ministerium nicht her. Der Zweck der Schubhaft bzw. Haft bei Fremden bestehe nach aktueller Rechtslage demnach rein in der Sicherung einer unmittelbar bevorstehenden Außerlandesbringung. „Darüber hinaus bestehen noch zwei Voraussetzungen: Es muss Fluchtgefahr vorliegen und die Schubhaft muss für den einzelnen Fall auch verhältnismäßig sein“, heißt es aus dem Innenministerium auf Anfrage von krone.at.
Im konkreten Fall von Dornbirn habe es sich jedoch um einen Asylwerber gehandelt und es lag noch kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Außerlandesbringung vor. „Nach Artikel 8 der Aufnahme-Richtlinien kann aber auch ein Asylwerber bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Haft genommen werden, wenn diese verhältnismäßig ist und kein gelinderes Mittel möglich ist. Das Gemeinschaftsrecht ermöglicht daher eine Inhaftnahme, die jedoch durch österreichisches Verfassungsrecht verunmöglicht wird“, heißt es aus dem Innenministerium.
Gefährdungsprognosen bei Asylwerbern sollen ermöglicht werden
Veranschaulicht wird das geplante Vorgehen gegen gefährliche Asylwerber anhand eines konkreten Beispiels. Ein potenzieller Gefährder stellt in Österreich einen Asylantrag. Auf Basis gewisser Anhaltspunkte (eigene Angaben, Herkunftsstaat, sonstige Informationen) und Recherchen (Datenbanken, Herkunftslandinformationen, Internet etc.) wird bereits zu Beginn eine Gefährdungsprognose erstellt. Dadurch können zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden, wie etwa die Sicherungshaft.
Kickl braucht für sein Vorhaben Zweidrittelmehrheit im Parlament
Kickl braucht für sein Vorhaben allerdings eine Verfassungsänderung - also eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. „Dann werden wir ja sehen. Wer diese Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kein wahrhaftiges Anliegen ist“, so Kickl.
Kickl: „Viele meiner früheren Kritiker übernehmen nun meine Positionen“
Dass die Bundesregierung nach den Fällen wie in Dornbirn nun handeln müsse, sei laut Kickl „für jeden vernünftigen Menschen“ klar. „Vor wenigen Wochen noch haben etliche aufgeschrien, dass wir in Bundesbetreuungseinrichtungen eine Anwesenheitspflicht für Asylwerber einrichten. Jetzt, nach diesem tragischen Vorfall in Vorarlberg, erlebe ich, dass viele von meinen früheren Kritikern meine Positionen übernehmen, eine restriktive Asylpolitik und Änderungen haben wollen“, verteidigt Kickl seine strikte Linie.
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