Berger klagte Horvath mit 103.000 Euro Streitwert, 50.000 Euro davon begehrt der frühere Kino-Held an Schadenersatz. „Ich fühle mich als Opfer dieses Regisseurs“, hatte ein entsetzter Berger bereits der „Krone“ erzählt: „Mir geht es nicht um das Geld. Ich will, dass der Film verschwindet.“
Berger: „Nie habe ich mich so filmen lassen“
Weil der 2015 erschienene Streifen „bloßstellende“ und „herabsetzende“ Szenen zeige, ihn als „hemmungslosen und verwahrlosten Menschen“ darstelle, wie es in der Klagsschrift heißt. Nicht nur forderte Berger deshalb die Unterlassung zur Weiterverbreitung des Films, er brachte auch eine Einstweilige Verfügung ein. Erfolglos: „Eine Einstweilige Verfügung hat die Richterin abgewiesen“, bestätigt Sprecher Peter Egger auf Nachfrage.
Anwalt des Regisseurs ist zuversichtlich
Stephan Kliemstein, Horvaths Anwalt, sieht einen Teilerfolg: „Das Gericht geht demnach von einer wirksamen Zustimmung aus. Wir sind guter Dinge, dass es dabei bleiben wird.“ Horvath meint: „Berger hat wesentlich mitgestaltet.“
Einverständniserklärungen gültig oder nicht?
Dreh- und Angelpunkt sind die zwei Einverständniserklärungen, auf die sich Horvath beruft. Laut Bergers Anwalt Stefan Guggenberger sind sie nicht rechtswirksam, da Berger krankheitsbedingt nicht geschäftsfähig war. Sie wurden mittlerweile auch widerrufen.
Prozess geht bald weiter
Weiter verhandelt wird am 20. Februar, um 13.30 Uhr im Saal 203 des Salzburger Landesgerichtes. Berger kündigte bereits an: „Wenn ich gesund bin, komme ich“.
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