„Krone“-Ombudsfrau

Reisestorno: Schutz endet bei Verlassen des Hauses

Ombudsfrau
10.01.2019 16:00

Ein Ehepaar aus Wien musste seinen Urlaub in Bulgarien stornieren. Die Frau des Lesers hatte auf dem Flughafen einen Kreislaufkollaps erlitten. Bezüglich der anfallenden Stornogebühren für die Reise wähnte man sich in Sicherheit, hatte man doch eine Stornoversicherung. Nur - die greift in diesem Fall nicht…

„Vor dem Abflug kollabierte meine Frau am Flughafen-Gate zweimal innerhalb einer halben Stunde“, schrieb Detlev N. aus Wien. Laut der zur Hilfe gerufenen Flughafen-Rettung war Frau N. nicht flugtauglich. Das Paar konnte die Reise nicht antreten, musste den Urlaub stornieren. Kein Problem, dachte Familie N., hatte sie doch über ihre Kreditkarte, mit der die Reise bezahlt wurde, eine Storno-Versicherung. Die Leser meldeten den Vorfall der Kreditkarten-Firma, welche an die Versicherung verwies. Und diese lehnte eine Zahlung ab. Grund: Der Stornoschutz beginne mit dem Tag der Reisebuchung und ende mit dem Verlassen des Wohnortes zum Reiseantritt. Enttäuscht kam Familie N. letztlich zur Ombudsfrau.

Laut Wiener Städtische Versicherung erfolgte die Ablehnung zu Recht. In den Bedingungen sei unmissverständlich angeführt, dass der Versicherungsschutz mit Verlassen des Wohnortes zum Reiseantritt ende. Im gegenständlichen Fall habe es sich um einen Reiseabbruch einer angetretenen Reise gehandelt, der nicht versichert sei. Man zeigte sich jedoch kulant und übernahm einen Teil der Stornokosten.

Die Ombudsfrau warnt vor dieser Missverständnis-Falle und empfiehlt dringend, das Kleingedruckte zu beachten!

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