Nicht rechtskräftig

Mehrjährige Haftstrafe für Linzer Drogenhändler

Oberösterreich
20.11.2018 14:38

480 Kilo Marihuana sollen drei Afghanen von Tschechien nach Österreich geschmuggelt und in Linz umgesetzt haben. Wert der Drogen: 4,8 Millionen Euro. So sah es zumindest die Anklage. Nach vier Verhandlungstagen am Landesgericht Linz war die tatsächliche Suchtgiftmenge „nicht feststellbar“.  Der 31-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 31-Jährige war - laut Anklage - Chef eines Drogenringes, der in zweieinhalb Jahren in Linz fast eine halbe Tonne Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von fast 5 Millionen Euro verkauft hat. Das Suchtgift soll er teils selbst, teils mit Hilfe von Kurieren von Tschechien nach Oberösterreich gebracht haben. 90 Abnehmer u7nd 26 Subverteiler gerieten ins Visier der Fahnder.

Nur acht Kilo Marihuana
Der Angeklagte gab beim Prozess vor Richter Gerhard Nathschläger „nur“ den Verkauf von sieben bis acht Kilo zu. Sein Verteidiger Andreas Mauhart: „Man hat nicht ansatzweise 500 Kilo gefunden. Und wo sollen die fünf Millionen hingekommen sein?“ Sein Mandant habe nicht einmal das Geld für die Austria Card gehabt und auch kein Geld an seine bitterarme Familie in Afghanistan geschickt. Seine beiden Mitangeklagten zeigten sich nur zum Eigenkonsum geständig.

Zeuge widerrief
Belastet wurde das Trio von einem Zeugen, der jedoch im Prozess seine Aussage trotz Androhung von Haft widerrief. Das Schöffengericht glaubte seinen ursprünglichen Aussagen aber sehr wohl. Man ging von einem „gut strukturierten Suchtgifthandel“ aus, legte sich allerdings nicht fest, wie groß die umgesetzte Drogenmenge wirklich war.

Keine Erklärung zum Urteil
Mit dieser Erkenntnis wurde der Hauptangeklagte zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Seine Mitangeklagten kamen mit je 16 Monaten Haft und der Aussicht auf baldige bedingte Entlassung davon. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin als auch zwei Angeklagte gaben keine Erklärung zum Urteil ab.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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