Opfer als „Freiwild“

Frauen auf offener Straße belästigt: Urteil

Wien
15.11.2018 14:07

Mehrere Frauen hat er auf offener Straße bedrängt und sexuell belästigt. Am Donnerstag musste ein 35 Jahre alter Mann in Wien deshalb auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Beschuldigte hatte sich stets von hinten an seine Opfer herangeschlichen und ihnen in den Intimbereich gefasst - „aus Spaß“, wie er seine Taten vor Gericht u a. zu erklären versuchte. Er wurde schlussendlich zu zwei Jahren teilbedingter Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt.

Der Angeklagte war am 19. Mai am helllichten Tag in der Tivoligasse im Bezirk Meidling auf eine Frau aufmerksam geworden, die gerade bei einem Zigarettenautomaten stand. Von hinten schlich sich der 35-Jährige an sein Opfer heran und fasste ihm in den Intimbereich. Die Frau schlug die Hand des Mannes weg, woraufhin er flüchtete.

Mehr als einen Monat später nahm der 35-Jährigen am 28. Juni nachts gegen 23 Uhr bei der U-Bahn-Station Rochusgasse erneut ein Opfer ins Visier und die Verfolgung auf. Er folgte der Frau bis zur ihrem Wohnhaus, als sie nach dem Schlüssel suchte, griff der Angeklagte ihr zwischen die Beine. Sie wehrte sich, woraufhin der Mann sie packte, gegen eine Wand drückte und zu küssen versuchte. Die Frau jedoch schrie laut um Hilfe, daraufhin suchte der Täter das Weite.

Aufgrund von Aufnahmen aus der Überwachungskamera konnte der Verdächtige in der Folge ausgeforscht und festgenommen werden. Im Zuge der weiteren Erhebung stellte sich heraus, dass er auch eine Kellnerin in einem Lokal sexuell belästigt hatte.

Frauen als „Freiwild“
„Sie fallen wahllos über Frauen her“, fasste der vorsitzende Richter Andreas Böhm zusammen. Der Angeklagte betrachte Frauen offenbar als „Freiwild“, gab Staatsanwalt Bernhard Mascha zu bedenken. „Ich wollte berühren“, räumte der 35-Jährige ein. Sex habe er aber nicht erzwingen wollen.

Der Angeklagte wurde wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung in einem Fall sowie wegen sexueller Belästigung in mehreren Fällen für schuldig erachtet und zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Überdies erging die Weisung, dass sich der 35-Jährige einer Sexualtherapie unterzieht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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