Mit Messer bewaffnet

Polizist erschoss Betrunkenen: Es war Notwehr

Vorarlberg
04.09.2018 10:19

Nach den tödlichen Schüssen eines jungen Polizisten auf einen stark alkoholisierten und mit einem Messer bewaffneten 51-Jährigen in Vorarlberg steht nun fest, dass den Beamten keine Anklage in dem Fall erwartet. „Der Waffengebrauch war gerechtfertigt“, hieß es dazu am Dienstagvormittag seitens der Staatsanwaltschaft. Es habe sich um Notwehr gehandelt.

Die Polizei war am Vormittag des 6. November 2017 zu einer Wohnung in Lauterach im Bezirk Bregenz gerufen worden. Die Lebensgefährtin des 51-Jährigen hatte Alarm geschlagen, weil sie offenbar Angst um ihr Leben hatte. So hatte der Mann stark getrunken und fuchtelte mit einem Messer in Händen wild umher.

Zwei Polizisten trafen nur wenig später vor Ort ein, dann ging der Alkoholisierte auch schon mit dem Messer auf einen der Beamten los. Drei Schüsse gab der junge Exekutivbeamte auf den Angreifer ab, dieser erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch im Zuge der Erstversorgung im Rettungsauto starb.

Bereits mehrere Einsätze in der Vergangenheit
Es war jedoch nicht das erste Mal, dass die Polizei wegen des 51-Jährigen hatte ausrücken müssen. Der Mann befand sich in einem Drogensubstitutionsprogramm, hatte ein Alkoholproblem und hatte bereits mehrere Jahre in Haft gesessen. Um welche Delikte es sich gehandelt hat, darüber gab es seitens der Staatsanwaltschaft keine Auskunft. 

Die Schüsse im November seien gerechtfertigt gewesen, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Im Endeffekt habe es sich um Notwehr gehandelt, hieß es. Zu einer Anklage kommt es demnach nicht, der Polizist bleibt unbescholten. Die Ermittlungen führte - wie in derartigen Fällen üblich - das Landeskriminalamt Tirol.

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