EuGH-Urteil

Kennzeichnungspflicht auch für „neue Gentechnik“

Ausland
25.07.2018 11:44
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) seien und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen würden. Damit müssen derart erzeugte Lebensmittel auch weiterhin speziell geprüft und gekennzeichnet werden, bevor sie in den Handel gelangen.

Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit Langem als sicher gelten - also bereits Überprüfungen durchlaufen haben. Allerdings stünde es den EU-Staaten frei, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, urteilten die EU-Richter. Mit Mutagenese werden alle Verfahren bezeichnet, die es - anders als die Transgenese - ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNA zu verändern. Statt die Mutation durch eine fremde DNA auszulösen, werden Moleküle zugesetzt, welche dann die Veränderung im Erbgut hervorrufen.

Das Urteil des EuGH war mit Spannung erwartet worden. Konsumentenschützer fürchteten, dass im schlimmsten Fall gentechnisch veränderte Lebensmittel ungekennzeichnet ihren Weg in die Supermärkte finden könnten. Die neuen Methoden wie etwa Anwendungen der Genschere Crispr/Cas9 gelten als besonders günstig, schnell und präzise. Sie kommen bei Saatgut, aber auch der Züchtung von neuen, widerstandsfähigeren Pflanzenhybriden zum Einsatz.

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