Daten austauschen

Unfall nach Datenschutzregelung: Was tun?

Kärnten
09.06.2018 16:05

Seit einigen Tagen ist die Datenschutzgrundverordnung endgültig in Kraft - und die E-Mail-Ordner sind voll von Newsletter-Neuanmeldungen. Das neue Gesetz betrifft alle Lebensbereiche; aber es kommt nicht überall zur Anwendung. Nach Verkehrsunfällen zum Beispiel müssen Daten weiterhin ausgetauscht werden.

„Beide Unfallpartner sind weiterhin verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen!“, klärt ARBÖ-Jurist Peter Rezar auf. „Die Straßenverkehrsordnung steht hier über dem Datenschutz.“ Und diese sehe den Austausch der Daten zwischen Unfallbeteiligten vor. Bei Verweigerung eines Beteiligten sei der andere verpflichtet, sofort die Polizei zu rufen oder zur nächsten Polizeiinspektion zu fahren. Es bedeute Fahrerflucht, wenn weder Daten ausgetauscht werden noch die Polizei gerufen wird!

Die DSGVO habe ebenfalls keinen Einfluss auf den Unfallbericht: Er sollte daher ausgefüllt werden. Und obwohl die Verordnung auch das Recht auf das Bild schützt, sei Fotografieren des Unfallortes oder des Fahrzeuges natürlich erlaubt. Rezar: „Es liegt ja ein begründetes rechtliches Interesse zur Beweissicherung vor.“

Im Ausland: Polizei rufen
Bei Unfällen im Ausland rät der ARBÖ-Experte grundsätzlich, die Polizei zu rufen. Aber auch in diesem Fall habe die Datenschutzverordnung keine Auswirkung auf die Auskunftspflicht der Identität.

Rechtsexperte Peter Rezar: „Die Verordnung nimmt keinerlei Einfluss auf den Datenaustausch. Kein Autofahrer darf nach einem Unfall seine Identität einfach verbergen.“

Serina Babka
Serina Babka
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