Urteil der Bundesliga

DIESER Aufstiegskandidat erhält die Lizenz nicht!

Fußball National
30.04.2018 17:45

Der TSV Hartberg steht zumindest vorerst ohne Lizenz für die kommende Saison im österreichischen Fußball-Oberhaus da! Der zuständige Senat 5 der Bundesliga verweigerte den Steirern am Montag die Aufstiegsberechtigung in die dann auf zwölf Klubs ausgestockte höchste Spielklasse aus rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Gründen. Hartberg liegt derzeit in der Erste Liga auf Rang zwei und damit auf einem Aufstiegsplatz. Sollte der TSV die Saison auf dieser Position beschließen und die Lizenzverweigerung aufrecht bleiben, würde es aus der Bundesliga keinen Absteiger geben und nur das Top-Duo - ohne Hartberg - aufsteigen.

Hartberg kündigte allerdings umgehend an, gegen das Urteil vorzugehen. So meinte TSV-Präsidentin Brigitte Annerl: „Wir sehen das heutige Urteil als ein Zwischenergebnis. Wir werden die Bedenken vom Senat 5 genau analysieren und beim Protestkomitee in zweiter Instanz ausräumen.“ Außerdem erklärte die Klubchefin: „Wir sind überzeugt davon, die Voraussetzungen für die höchste Spielklasse ordnungsgemäß zu erfüllen und werden alles dafür geben, die Lizenz zu bekommen.“ Die Hartberger können die Entscheidung bis 11. Mai beim Protestkomitee anfechten und auch neue Dokumente vorbringen. Das Protestkomitee fällt dann bis 16. Mai ein Urteil. Danach gäbe es noch die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen nach der Zustellung des Protestkomitee-Bescheids eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzureichen, ohne dabei neue Unterlagen nachreichen zu können. Die Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts erfolgt bis 31. Mai.

Die Lizenzverweigerung für Hartberg fiel in der Bundesliga-Mitteilung relativ deutlich aus. Demnach wurde den Steirern aus rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Gründen das Oberhaus-„Pickerl“ verwehrt. „Die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft erfolgte nicht bestimmungsgemäß (Fristverzug). Der Stadionumbau in Hartberg konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Weiters wird der Verfügbarkeitsnachweis für das im Falle des Umbaus geplante Ausweichstadion Merkur Arena in Graz als nicht ausreichend erachtet“, hieß es in der Aussendung. Sollten die Hartberger die Spielgenehmigung auch in den nächsten beiden Instanzen nicht erhalten und die Erste-Liga-Saison unter den Top-3 abschließen, würde die Relegation entfallen und der Oberhaus-Letzte - voraussichtlich St. Pölten - fix oben bleiben. Nur das Top-Duo, eventuell bereinigt durch Hartberg und Salzburg-Partnerklub Liefering, wäre in der Top-Liga.

Ein weiterer Aufstiegsaspirant in die Bundesliga hat gerade noch die Kurve gekratzt. Der Erste-Liga-Vierte SC Wiener Neustadt erhielt aufgrund des Stadionneubaus eine Ausnahmegenehmigung für die Lizenz. Die Heimspiele von 15. November 2018 bis 15. März 2019 muss der SC wegen der fehlenden Rasenheizung in St. Pöltens NV Arena austragen. Außerdem gilt für die Wiener Neustädter auch die Finanzauflage eines quartalsmäßigen Reorganisationsprüferberichts - so wie für deren Erste-Liga-Kollegen von Ried, Austria Lustenau und Wacker Innsbruck. Gar keine Zulassung für die zweithöchste Spielklasse erhielt der Kapfenberger SV aus finanziellen Gründen. Auch der Regionalliga-Mitte-Klub SV Allerheiligen darf nach derzeitigem Stand aufgrund von mangelnder Stadion-Infrastruktur und eines ausständigen Nachweises eines qualifizierten Physiotherapeuten/Sportwissenschaftlers (!) nicht an der auf 16 Vereine erweiterten künftigen 2. Liga teilnehmen.

Von den aktuellen zehn Oberhaus-Klubs erhielten neun die Lizenz ohne Auflagen. Lediglich die Admira muss quartalsmäßig einen Reorganisationsprüferbericht und monatlich eine Liquiditätsberichterstattung abliefern.

Lizenz-Entscheidungen der Bundesliga im Überblick
Bundesliga:
Lizenz erteilt:
Red Bull Salzburg
Sturm Graz
Rapid Wien
Austria Wien
LASK
SCR Altach
FC Admira (bestehende Finanz-Auflagen: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht, monatliche Liquiditätsberichterstattung)
SV Mattersburg
WAC
SKN St. Pölten

Erste Liga:
Lizenz erteilt (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs):
SV Ried (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
Austria Lustenau (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
SC Wiener Neustadt (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
Lizenz verweigert:
TSV Hartberg (rechtlich, infrastrukturell, finanziell)
Zulassung erteilt (für 2. Liga):
FC Liefering
WSG Wattens
Blau Weiß Linz
FAC (Auflage: Überarbeitung Zukunftsinformationen)
TSV Hartberg
Zulassung verweigert
Kapfenberger SV (finanziell)

Regionalligen:
Zulassung erteilt (für 2. Liga, mögliche Auflagen nach Feststehen des Aufstiegs):
SKU Amstetten
SV Horn
FC Karabakh Wien
SK Rapid II
Austria Wien Amateure (alle RL Ost)
SV Lafnitz
FC Juniors OÖ
Vorwärts Steyr
Austria Klagenfurt
Sturm Graz Amateure (alle RL Mitte)
Wacker Innsbruck II (RL West)
Zulassung verweigert:
SV Allerheiligen (RL Mitte, infrastrukturell)

Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2017/18:
- Protestfrist bis 11. Mai
- Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis 16. Mai
- Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid) mögliche Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
- Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA bis 31. Mai

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(Bild: KMM)



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