Homo-Ehe

SPÖ will über Gesetzesentwurf nachverhandeln

Österreich
31.10.2009 15:27
Der lange erwartete Entwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare ist endlich fertig und wurde am Samstag den Ministerien übermittelt. Einen Festakt für Homosexuelle am Standesamt sieht der Entwurf nicht vor: Die Partnerschaften sollen auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. in den Städten am Magistrat geschlossen werden. Die SPÖ will nachverhandeln.

Die SPÖ werde dem Entwurf des Justizministeriums in seiner derzeitigen Form nicht zustimmen, so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die Frauenministerin zeigte sich verwundert, dass der Entwurf in dieser Form überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt sei, denn es gebe noch offene Punkte. Einer davon ist die Möglichkeit eines Festakts am Standesamt über Umwege.

Über Kompromiss zum Standesamt
Hierzu unterbreitete Heinisch-Hosek einen Kompromissvorschlag, da die ÖVP den Festakt am Standesamt ablehnt. Demnach sollen Bürgermeister mit einem Antrag beim Landeshauptmann die Möglichkeit haben, für die Betroffenen doch noch eine "schöne Zeremonie" am Standesamt abzuhalten. Das sei auch für die Vertreter der Betroffenen etwas, "womit sie leben können", sagte Heinisch-Hosek, bestritt aber nicht, dass auch dadurch keine völlige Gleichstellung gegeben sei. Mehr sei mit dem Koalitionspartner ÖVP derzeit allerdings nicht drinnen. Sie stellte aber Nachbesserungen in Aussicht.

Am Zeitplan - Beschluss im Ministerrat am 17. November - hält die Ministerin aber fest. Die nächsten Tage will sie für Gespräche mit der Volkspartei nutzen. Heinisch-Hosek bemängelte auch, dass Bandion-Ortner einen Entwurf nur für den Justizbereich und kein Gesamtpakte erarbeitet habe. Daher sei "das letzte Wort noch nicht gesprochen", so die Frauenministerin.

Grüne: "ÖVP auf Apartheid-Kurs"'
Kritik an dem Gesetzesentwurf der ÖVP-Ministerin kam erwartungsgemäß auch von den Grünen. EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek ortete eine "weitere Verhöhnung" von Lesben und Schwulen und wirft der ÖVP vor, weiter auf "Apartheid-Kurs" zu sein. Sie forderte die SPÖ auf, Druck "auf den kleinen Regierungspartner" zu machen, damit noch ein "wirklich brauchbares und umfassendes Gesetz" herauskommt, das "uns Lesben und Schwule nicht demütigt, sondern stärkt".

Dass das für Eheschließungen zuständige Standesamt für gleichgeschlechtliche Paare "Sperrgebiet" bleibe, kritisierte auch der Wiener Landtagsabgeordnete und Sprecher der Grünen Andersrum, Marco Schreuder: "Die ÖVP hat sich in ihrer menschenverachtenden Politik gegenüber Lesben und Schwulen durchgesetzt. Keine Zeremonie, keine Feierlichkeiten, sondern Ausgrenzung und Würdelosigkeit lautet ihre Devise."

FPÖ: "ÖVP keine Familienpartei mehr"
Die FPÖ hat ihr Nein zur Homo-Ehe bekräftigt und den Gesetzesentwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft als "weiteren Beweis" dafür, dass "die ÖVP schon längst keine Familienpartei mehr" sei, bezeichnet. "Die Sonderstellung der Ehe zwischen Mann und Frau" resultiere "daraus, dass daraus Kinder hervorgehen könnten", sagte Parteichef Heinz-Christian Strache in einer Aussendung.

Die Argumentation, dass nicht verheiratete Paare, egal ob hetero oder gleichgeschlechtlich, weniger Rechte als verheiratete Paare hätten, könne nicht gelten, da in den Bereichen der Besserstellung auch ein gewisser Ausgleich für die Pflichten zu tragen komme, so Strache.

BZÖ fordert klare Regelungen
Sämtliche Formen "des liebevollen Zusammenlebens verdienen denselben Respekt". "Die Institution der Ehe - als von Religionen geschlossener Bund - ist unantastbar. Genauso unantastbar ist für uns aber auch der Respekt vor anderen Formen des Zusammenlebens in Österreich und deren fairen Behandlung. Dies muss durch klare gesetzliche Regelungen im neuen Gesetz der Justizministerin zum Ausdruck kommen", erklärte BZÖ-Abgeordneter Gerald Grosz.

Zahlreiche Anpassungen nötig
Der Entwurf wurde unterdessen an die von Änderungen betroffenen Ministerien übermittelt. Unter anderem ging er an Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Innenministerin Maria Fekter und das Finanzministerium. Um die eingetragenen Partnerschaften auch wirklich umsetzen zu können, müssen nämlich auch zahlreiche materielle Gesetzesänderungen vorgenommen werden, etwa die Ergänzung des Angehörigen-Begriffs des "Ehegatten/in" um den Begriff "eingetragener Partner/in".

Die Änderungen betreffen zahlreiche Gesetze. Im Sozialbereich etwa das Allgemeine und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs-, das Ausländerbeschäftigungs- oder das Verbrechensopfergesetz. Im Innenressort werden nun alle Gesetze überprüft: vom Passgesetz über Fremden- bis hin zu den Asylgesetzen. Wo es tatsächlich Änderungsbedarf gibt, wisse man derzeit noch nicht, hieß es.

Sollten sich die Regierungspartner noch einigen, wird das Gesetz voraussichtlich am 3. Dezember im Justizausschuss des Nationalrats abgesegnet werden.

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