„Krone“-Ombudsfrau

Warum man auf Reisen gut versichert sein sollte

Ombudsfrau
28.03.2018 06:00

Ob Städtetrip, Urlaub in der Ferne oder ein Aufenthalt in der Heimat – die Österreicher geben für Reisen viel Geld aus. Doch wenn es um Reiseversicherungen geht, wird oft am falschen Platz gespart. Angebote und Bedingungen sind häufig aber auch schwer zu überblicken. Die Ombudsfrau hat Tipps zu diesem Thema!

Während eines längeren Urlaubs auf den Philippinen erlitt Peter S. einen Herzinfarkt. Der Niederösterreicher musste ins Spital, erhielt drei Prothesen, sogenannte Stents, für seine Herzkranzgefäße. Behandlungskosten: 19.000 Euro, von denen seine österreichische Krankenkasse nur 2000 Euro zahlte. Eine extra Reiseversicherung hatte er keine abgeschlossen. Und die Kreditkarten-Versicherung zahlte nicht, da der Notfall nicht innerhalb der pro Reise erlaubten, maximalen Versicherungsdauer passierte. Herr S. blieb auf den Kosten sitzen. Ein anderes Problem hatte Gerhard M. Er versäumte einen Flug, da es auf der Zugstrecke zum Flughafen einen Stromausfall gab. Herr M. musste ein neues Flugticket kaufen. „Ich dachte, das übernimmt die Versicherung der Kreditkarte“, so der Vorarlberger. Doch wie sich später herausstellte, werden nur die Mehrausgaben des persönlichen Bedarfs, nicht aber das neue Ticket bezahlt.

Laut Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gilt bei Reiseversicherungen von Kreditkarten außerdem oft als Bedingung, dass in einem bestimmten Zeitraum vor dem Urlaub mit der Karte eingekauft oder die Reise selbst damit bezahlt wurde. Generell solle man vor dem Abschluss einer Versicherung genau prüfen, ob bestehende Polizzen, Kreditkarten oder Mitgliedschaften Leistungen bereits inkludieren. Zur Vorsicht rate man bei Versicherungen, die direkt bei Online-Reisebuchungen angeboten werden. Was sich jedenfalls lohnt: Bedingungen lesen und im Zweifelsfall bei der Versicherung nachfragen!

Tipps der Ombudsfrau:

  • Bei Vorerkrankungen mit behandelnden Ärzten sprechen, ob die Reise befürwortet wird. Mit der Versicherung klären, ob dieses Risiko überhaupt versichert wird.
  • Bei Stornoversicherungen die gedeckten (versicherten) Gründe und die Versicherungsbedingungen lesen.
  • Unbedingt zu empfehlen ist, bei Kreditkarten-Reiseversicherungen zu prüfen, welche der mit dem Karteninhaber mitreisenden Personen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Medizinische Behandlungen von mitreisenden Familienangehörigen sind nur in den seltensten Fällen gedeckt. Es kommt nämlich sehr häufig vor, dass Angehörige dann nicht ausreichend oder gar nicht versichert sind.
  • Vorsicht bei Reisen, die länger geplant sind, als die angegebene maximale Versicherungsdauer: Auch wenn ein Unfall z.B. am zweiten Tag der Reise passiert, werden Leistungen möglicherweise abgelehnt, wenn die Reise von vornherein länger geplant war.
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