Der Tod einer elfjährigen Schülerin, die im Mai bei einem Schulausflug in die Hachleschlucht im Tiroler Imst gestürzt und anschließend gestorben war, beschäftigt nun die Justiz. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen eine Lehrerin ein, bestätigte eine Sprecherin.
Das Unglück vom 8. Mai hatte das ganze Land erschüttert. Das Mädchen gehörte einer Klasse der Musikmittelschule Imst Unterstadt an, die mit ihrer Lehrerin eine kleine Wanderung in Stadtnähe unternommen hatte.
Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte die Elfjährige kurz nach 16 Uhr – unbemerkt von allen anderen – vom Wanderweg über der Schlucht rund 80 Meter in die Tiefe und in den Malchbach. Die Imster Bergrettung barg das Kind, der Notarzthubschrauber flog es in die Klinik Innsbruck.
Tagelang kämpften die Ärzte um das Leben der Schwerverletzten. Am 13. Mai war der Kampf verloren. Valentina starb.
Obduktion und Untersuchung angeordnet
Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Untersuchung und Obduktion an. Das vorläufige Ergebnis: Das Mädchen ist nicht ertrunken, sondern starb an den Verletzungen, die es beim Sturz erlitten hatte.
Verdacht der grob fahrlässigen Tötung
Nun gerät die Lehrerin, die die Wanderung beaufsichtigt haben soll, ins Visier der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ermittelt werde wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen eine Lehrerin, bestätigte Sprecherin Julia Klingenschmid am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Online-Portals der „Tiroler Tageszeitung“.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.