„Krone“-Leser Thomas Wulz machte in der Währinger Semperstraße seine leidvolle Erfahrung. „Seit Jahren ist dort das Schrägparken erlaubt. Es gibt auch keine Kennzeichnung über eine Neuregelung.“ Doch plötzlich steckte ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Ähnlich erging es Johann Kousal. Weil er sein Auto in der Rosensteingasse so abstellte, wie er es seit 30 Jahren macht, muss er jetzt 21 Euro bezahlen. Beim ÖAMTC kennt man viele solcher Beschwerden. Insbesondere aus dem 2. und 20. Bezirk. Auch der Autoclub ortet eine „Aktion scharf“ gegen Schrägparker.
"Wir wollen eh nicht, aber wir müssen"
Rechtlich ist das ja auch nur erlaubt, wenn es extra gekennzeichnet ist. Ansonsten muss man parallel zum Gehsteig stehen. Allerdings hat sich das in vielen Gassen anders eingebürgert. Und im heimischen Recht gibt es so etwas wie den „Grundsatz von Treu und Glauben“ oder „ersessenes Recht“. Selbst den Polizisten scheint das Abstrafen manchmal unangenehm zu sein. Als Kousal einen fragte, erhielt er als Antwort: „Wir wollen eh nicht, aber solange der Magistrat keine Markierung anbringt, müssen wir.“
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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