Der Herr Rat in Rente, an seiner Seite Anwalt Helmut Graupner, kennt die Buchstaben des Gesetzes genau. Bei den Tarifbestimmungen der Wiener Linien fiel ihm offenbar das Gleichbehandlungsgesetz, gültig seit dem 1. August 2008, ein. Denn tatsächlich dürfen Frauen ab 60 Jahren ihre Jahresnetzkarte um 50 Prozent verbilligt lösen, Männer aber erst ab 65 Jahren. Und das hätte eben nichts mit Gleichbehandlung – übrigens eine EU-Richtlinie –, sondern mit Diskriminierung zu tun.
Der Vertreter der Wiener Linien, Kurt Wratzfeld, versuchte Richterin Sabine Istjan im Bezirksgericht Innere Stadt davon zu überzeugen, dass diese Maßnahme aus "sozialen Gründen" überlegt worden sei. Frauen im fortgeschrittenen Alter benützen nämlich überproportional öfter die "Öffis" als Männer: "Und es ist noch immer so, dass Frauen im Schnitt 38% weniger verdienen als Männer."
Da konterte Herr Rat als Ankläger: "Ein Ausgleichszulagenbezieher mit 62 zahlt voll, die Frau Millionärin mit 60 aber nur die Hälfte? Das soll sozial sein?" Ob Frau Millionärin allerdings "Öffis" benützt, mag dahingestellt sein. Deshalb sollen auch Zeugen und Experten klären, wie "Sozialtarife" finanziert werden. Eine "Lösung": Die Wiener Linien schaffen sämtliche Vergünstigungen ab. – Vertagt.
von Gabriela Gödel, Kronen Zeituung
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.