Anzeige auf freiem Fuß ist Persilschein für weitere Straftaten!

Nachrichten
21.09.2012 12:33
Das freie Wort
Wie demotivierend muss es für einen Polizisten sein, wenn er einen Dieb verhaftet, nur um ihn drei Stunden später bei einem Einbruch im gleichen Geschäft zu erwischen? Noch bevor die seitenlangen Protokolle über die erste Festnahme fertig sind, ist der Gauner wieder auf Beutezug. So etwas darf nicht sein! Eine Anzeige auf freiem Fuß ist nichts anderes als ein Persilschein für weitere Straftaten. Dies gilt umso mehr, als das österreichische Strafrecht dem Absorptionsgesetz folgt und für mehrere Taten eine Einheitsstrafe vorsieht. Ein Einbruch bringt die gleiche Strafdrohung wie hundert solcher Taten, sieht man von einem praktisch unbedeutenden Erschwerungsgrund ab. Warum sollte der Verbrecher also nach der ersten Tat aufhören, wenn alle weiteren aufs Haus gehen? Es sollte daher so sein wie in den USA, wo der Strafrahmen mit der Anzahl der Taten multipliziert wird. Denn hinter jeder einzelnen Straftat steht auch ein Opfer! Außerdem dürfen wir mit der Untersuchungshaft nicht so geizen, damit solche Auswüchse gar nicht erst möglich sind.



MMag. C. L., Wien 
erschienen am So, 30.8.
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