Nach Freispruch

Steirischer Arzt: Staatsanwalt beruft gegen Urteil

Österreich
07.12.2017 14:30

Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Donnerstag gegen den Freispruch im Fall eines oststeirischen Arztes berufen. Der Beschuldigte soll seine Kinder jahrelang gequält haben. Die Berufung wurde wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" beim Landesgericht Graz eingebracht, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, erklärte die Entscheidung zu berufen damit, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtskräftigen Freispruch "formelle Begründungsmängel geltend gemacht werden". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil "formell nicht richtig begründet". Außerdem werde die "Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft".

Die Akten mit der Berufung sind am Donnerstag an das Landesgericht übermittelt worden, das diese nun dem Angeklagten bzw. seiner Rechtsvertretung zukommen lassen muss. Der Beschuldigte hat dann vier Wochen Zeit für Gegenausführungen. Anschließend werden die Akten gesammelt an das Oberlandesgericht Graz weitergeleitet, wo zunächst die Oberstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben wird. Danach wird eine Berufungsverhandlung ausgeschrieben, schilderte Bacher auf Nachfrage den Fristenlauf.

Arzt wurde im September freigesprochen
Der Mediziner und Bruder eines Spitzenpolitikers, dem jahrelanges psychisches Quälen seiner vier Kinder vorgeworfen wurde, war Ende September am Grazer Straflandesgericht überraschend in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Dem Arzt war unter anderem vorgeworfen worden, sich selbst vor den Augen der Kinder verletzt zu haben und sie dann gezwungen zu haben, ihm zu helfen. Die Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Kinder haben mittlerweile zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht, ebenso die Ex-Ehefrau des Arztes. In diesen wurden etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom sowie die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, die abklären soll, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

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