36 Schläge

18 Jahre Haft für 80-Jährige bei Mordprozess

Österreich
18.07.2008 14:23
18 Jahre Haft wegen Mordes und Diebstahls: So hat Donnerstagabend am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen eine 80-Jährige gelautet. Die Polin soll im Oktober 2007 ihre 78-jährige Nachbarin Maria P. (Foto) erschlagen haben. Danach habe sie aus der Wohnung des Opfers Schmuck und vier Weinflaschen an sich genommen, so die Anklage. Die wegen Hehlerei mitangeklagte 59-jährige Tochter erhielt zwei Monate Haft auf Bewährung. Beide Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.

Am Abend des 22. Oktober 2007 soll die 80-Jährige in Korneuburg mit der 78-Jährigen in deren Räumlichkeiten in Streit geraten sein. Die Worte "polnische Schweine raus" habe die Niederösterreicherin dabei geäußert. Die Beschuldigte habe in der Folge dem Opfer in seiner Wohnung etwa 36 Mal mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen. Die betagte Pensionistin wurde einen Tag später tot aufgefunden. Die 59-jährige Tochter der Hauptangeklagten habe den Schmuck, etwa eine Kette und ein Goldarmband, vergraben, um die Tat der Mutter zu decken.

DNA-Spuren am Tatort gefunden
Nach der Tat seien in der Wohnung der Polinnen die Weinflaschen gefunden worden, die dem Opfer gehörten. Auch wurden in den Räumlichkeiten der 78-Jährigen Fußsohlenabdrücke der Schuhgröße 37 sichergestellt, die vermutlich zur Erstangeklagten passten. Auch eine am Tatort gesicherte DNA-Spur war der 80-Jährigen zuzuordnen. Eine körperliche Beeinträchtigung bei der Erstangeklagten, die die Tatausführung unmöglich machte, lag laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk nicht vor.

Im Zehenbereich wurden bei der 80-Jährigen DNA-Spuren entnommen. Dabei wurde auch eine DNA-Spur vom 78-jährigen Opfer gesichert, erläuterte Sachverständige Christa Nussbaumer. Dies lasse die Vermutung nahe, dass die Angeklagte in das Blut der Frau in deren Wohnung getreten war.

Angeklagte bestritt die Bluttat
Die 80-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt und bei der Einvernahme durch Gernot Braitenberg, dem Vorsitzenden Richter des Geschworenensenats, jeglichen Zusammenhang mit der Tat abgestritten. Sie hätte ein ordentliches Verhältnis mit der 78-Jährigen gehabt, sie habe die Wohnung der Niederösterreicherin niemals betreten, und zur Tatzeit habe sie nichts besonderes gemacht, sie sei mit ihrer Tochter in deren gemeinsamen Räumlichkeiten gewesen. Die Weinflaschen und den Schmuck hätte sie in zwei Sackerln neben den Mistkübeln im Keller gefunden und im guten Glauben einfach mitgenommen: "Ich dachte, dass das niemand mehr braucht".

Tochter wegen Hehlerei verurteilt
Anders die Verantwortung der 59-Jährigen. Sie bekannte sich schuldig. Sie habe wohl Schmuck vergraben, meinte aber, dass ihre Mutter diesen gemeinsam mit den Weinflaschen im Keller neben den Mistkübeln gefunden habe. Die Polin dachte, der Schmuck könne womöglich von einem Diebstahl stammen. Gemeint war damit aber nicht das Verbrechen, das der 80-Jährigen zur Last gelegt wurde, sondern die Tat von Unbekannten.

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