Fußfesseln

Graz: Weiterhin Versuch “Elektronische Fußfessel”

Österreich
15.07.2008 15:23
Der Modellversuch des elektronisch überwachten Hausarrests ("Elektronische Fußfessel") in der Justizanstalt Graz-Jakomini wird bis September verlängert. Das im Jänner gestartete Projektmodell war ursprünglich auf sechs Monate befristet, soll nun aber über den Sommer weiter evaluiert werden, bestätigte Anstaltsleiter Josef Adam am Dienstag.

Bisher seien 16 Strafgefangene mit elektronischen Fußfesseln ausgestattet worden. Für Adam ist das Projekt bisher ein Erfolg gewesen: "Es ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt." Daher sei beschlossen worden, den Versuch vorerst bis Mitte September zu verlängern. Die Verlängerung sei allerdings nicht dauerhaft, da diese vom Justizministerium beschlossen werden müsste. Wegen der Neuwahlen im September dürfte dies aber nicht einfach sein, hieß es laut einem Bericht des Mittagsjournals des ORF-Radio.

Über Telefonleitung mit Justizanstalt verbunden
Beim elektronisch überwachten Hausarrest tragen die Häftlinge ein Fußgelenksband, das über einen Empfänger und die Telefonleitung mit der Justizanstalt verbunden ist. Verlässt der überwachte Häftling seine Wohnung außerhalb des erlaubten Zeitraums oder versucht man das Gerät technisch zu manipulieren, schlägt es sofort Alarm. Nach anfänglichen technischen Problemen habe man das System nun gut im Griff, so Adam. Bisher mussten erst zwei Gefangene aus dem Programm ausscheiden, weil sie unerlaubterweise Alkohol konsumiert hätten.

Die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests war Teil des Haftentlastungspakets von Justizministerin Maria Berger (S). Eingesetzt werden sollte er als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. In den überwachten Hausarrest können nur Strafgefangene kommen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Unterkunft und eine soziale Anbindung in Österreich haben. Eine ungeklärte fremden- oder asylrechtliche Situation ist ein Ausschließungsgrund; ebenso eine nicht stabilisierte Drogenabhängigkeit oder starke psychische Beeinträchtigung. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Sexualstraftäter.

Häftlinge können zur Arbeit oder Einkaufen gehen
Das System ermöglicht den Häftlingen, weiterhin zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen. Daneben bringt es auch Vorteile für den Strafvollzug, indem Kosten gespart und die Gefängnisse entlastet werden. In der USA, Großbritannien und der Schweiz wird die "elektronische Fußfessel" schon eingesetzt. In Österreich wird außer in Graz die Fußfessel auch in der Justizanstalt Wien-Simmering eingesetzt, auch dort wird der Modellversuch des elektronisch überwachten Hausarrests ("Elektronische Fußfessel") vorerst bis September verlängert.

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