Im Nebenraum

Sexuelle Nötigung: Drei Jahre Haft für Türsteher

Kärnten
08.07.2008 09:21
Ein Türsteher aus Osttirol ist am Montag von einem Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht unter anderem wegen geschlechtlicher Nötigung zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Mädchen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, die sich unerlaubt zu später Stunde in einer Diskothek aufhielten, angedroht zu haben, sie anzuzeigen, falls er nicht eine "gewisse Gegenleistung" von ihnen bekommen würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einem Nebenraum der Osttiroler Diskothek soll der damals 25 Jahre alte Türsteher die Mädchen zum Ausziehen und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Nach Darstellung der Zeuginnen habe er sie einzeln von dem eigentlichen Lokal in einen Nebenraum geholt und die Tür versperrt. Zu den Übergriffen soll es im April und Mai des vergangenen Jahres gekommen sein.

Name und Adresse notiert
"Die Mädchen haben die Vorgänge und den Ablauf bei der kontradiktorischen Einvernahme eindringlich geschildert", betonte Staatsanwalt Georg Putz. Die Aussagen der Opfer seien eindeutig und "würden keineswegs abgesprochen wirken". Zudem würden die Mädchen aus einem unterschiedlichen Umfeld stammen. "Der Angeklagte hat den Mädchen angedroht, sie anzuzeigen oder ihre Eltern zu informieren, um sie einzuschüchtern", schilderte der Verteidiger. Aus diesem Grund hätte der Türsteher auch Name und Adresse notiert. Zudem habe der Angeklagte in seinen Notizen die erhaltenen "Gegenleistungen" der Opfer aufgeschrieben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Osttiroler, der sich nicht schuldig bekannt hatte, bestritt alle Vorwürfe und versicherte, "nur seinen Job getan zu haben". "Ich habe keines der Mädchen unter Druck gesetzt, sondern lediglich ihre Ausweise kontrolliert", betonte der Angeklagte. Auf die Frage, warum er mit den Mädchen in ein Extrazimmer gegangen sei, meinte er, er wollte "mit ihnen in Ruhe reden", und in einer Diskothek sei es bekanntlich sehr laut. "Mein Mandant hatte keinerlei Befugnisse und keine Zwangsgewalt, um die Mädchen unter Druck zu setzen", argumentierte Verteidiger Philipp Gruber. Die Vermerke über sexuelle Handlungen in seinen Notizen, habe er nur gemacht, um zu dokumentieren, "was ihm die Mädchen alles angeboten hätten", meinte der Türsteher.

Angst der Mädchen ausgenützt
Für den Vorsitzenden Böhler seien die Aussagen der Mädchen weitgehend übereinstimmend gewesen. Zudem hätte der Angeklagte auf den Zetteln Details dokumentiert, die mit den Aussagen der Opfer übereinstimmen würden. "Für die Strafbemessung war erschwerend, dass sie die Ängste der Mädchen ausgenützt und ihre Position als Security massiv missbraucht haben. Zudem haben sie ihr Vergehen mehrmals wiederholt", sagte der Richter in Richtung des Angeklagten.

Symbolbild

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