Noch viel zu tun

Sozialinitiativen für ‘Verbessern’ der Mindestsicherung

Salzburg
25.02.2011 13:16
Die Mindestsicherung hat bei vielen armutsgefährdeten Menschen in Salzburg Verbesserungen bewirkt, es gibt aber auch eine Reihe von Problembereichen, wo dringend Nachbesserungsbedarf herrscht. So lässt sich die Bilanz zusammenfassen, welche die Salzburger Armutskonferenz gemeinsam mit Sozialinitiativen am Freitag sechs Monate nach Inkrafttreten des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes präsentierte.

"Wenn es um zusätzliche Ausgaben für Miete, Strom oder Gesundheit geht, dann greift die Mindestsicherung noch zu wenig", erklärte Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz. Richard Gölzner von der Caritas und Eva Stöckl von der Arbeiterkammer berichteten von vielen Fällen, bei denen Familien durch Nachzahlungen für Strom, Betriebskosten oder Selbstbehalten für Brillen oder Zahnbehandlungen in finanzielle Notlagen kommen, weil die Mindestsicherung diese Ausgaben nicht decke. "Seit September haben wir um fünfmal mehr Anfragen in Sachen Energie", berichtete Gölzner.

Verschlechterungsverbot gefordert
Die Sozialinitiativen kritisierten zudem, dass es in Salzburg kein Verschlechterungsverbot gegenüber der alten Sozialhilfe gebe. Das führe dazu, dass es im Einzelfall zu weniger Leistungen als früher komme. In Oberösterreich sei beispielsweise ein Verschlechterungszuschlag für solche Fälle geplant, meinte Buggler. Ein weiteres Problem wäre, dass die Mindestsicherung in jenen Monaten, wo der Betroffene als Arbeitnehmer oder Pensionist ein 13. oder 14. Gehalt erhalte, nicht ausbezahlt werde.

Das betreffe auch etwaige Sonderzahlungen für Kinder. Die Sozialinitiativen fordern deshalb, dass die Mindestsicherung - wie ursprünglich vorgesehen - 14 Mal pro Jahr überwiesen wird. Außerdem müsste die Wohnbeihilfe an die realen Wohnkosten angepasst werden. Während die Beihilfe seit Jahren gleich sei, explodierten die Wohnkosten, so Buggler.

"Sprungbrett in den Arbeitsmarkt"
Die Mindestsicherung war als ein "Sprungbrett in den Arbeitsmarkt" intendiert. "Doch um dieses Ziel zu erreichen, braucht es auch ein Brett", meinte Buggler. Bisher gebe es keinerlei Anreize oder Projekte zur Integration in den Arbeitsmarkt. Im Gegenteil: Der vorgesehene Berufsfreibetrag werde so eng ausgelegt, dass viele Personen darum umfallen, weil ihr Einkommen nicht als Einkommen, sondern als Beihilfe - etwa bei Beschäftigungsprojekten - angesehen werde, berichtete Buggler. Sein Fazit: "Wir sind noch nicht dort, wo wir mit der Mindestsicherung hinmüssen. Es braucht Nachbesserungen."

Landesrätin: "Problematiken bekannt"
Die angesprochenen Problematiken seien bekannt, es werde bereits an einer Novellierung des Mindestsicherungsgesetzes gearbeitet – so nahm Sozial- und Gesundheitslandesrätin Erika Scharer (SP) am Freitagnachmittag zur Kritik der Armutskonferenz Stellung. Berichten der Sozialämter zufolge komme es aber nur in Einzelfällen zu Verschlechterungen, diese würden jedoch genauestens überprüft, erklärte Scharer.

Hauptschwerpunkt der Novellierung sei die Nichteinrechnung der 13. und 14. Sonderzahlungen. Dass diese für Arbeitnehmer und Pensionisten nicht als Einkommen berechnet werden, "war bereits von unserer Seite im ursprünglichen Begutachtungsentwurf vorgesehen", sagte die Landesrätin. Der Koalitionspartner VP sowie Städte- und Gemeindebund seien damals jedoch nicht bereit gewesen, dieser Regelung zuzustimmen. "Heute laufen aber konstruktive Gespräche im Sinne der Betroffenen."

Fachabteilung arbeitet an Gesetzesentwurf
Die geplante Novellierung sehe auch eine Änderung im Bereich Wohnen vor. Für bestimmte Härtefälle sollte eine Beibehaltung des früheren höchstzulässigen Wohnaufwandes ermöglicht werden. Die Fachabteilung arbeite derzeit an einem dementsprechenden Gesetzesentwurf, der in den kommenden Wochen mit der VP und dem Städte- und Gemeindebund verhandelt werde.

Die Mindestsicherung habe zu zahlreichen Verbesserungen geführt, betonte Scharer. Österreichweit würden einheitliche Standards gelten. "Betroffene sind nun automatisch krankenversichert, Zugangsbarrieren wurden abgebaut und der Einstieg zurück ins Berufsleben wurde erleichtert."

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