Urteil in Salzburg

Osterfestspiel-Prozess endet mit 2 Schuldsprüchen

Österreich
25.02.2014 18:01
Der Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiele ist am Dienstag nach einem langen und aufwendigen Verfahren mit zwei Schuldsprüchen beendet worden. Der frühere Geschäftsführer, Michael Dewitte, und der ehemalige technische Direktor, Klaus Kretschmer, wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Im September vergangenen Jahres hatte knapp vier Jahre nach dem Auffliegen der Salzburger Osterfestspiel-Affäre der Strafprozess am Landesgericht Salzburg begonnen. Es ging um mutmaßliche Malversationen von zwei Millionen Euro.

Nach insgesamt 35 Verhandlungstagen wurde nun Kretschmer wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt - er hatte sich im Verfahren in Teilbereichen geständig gezeigt. Dewitte fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Er hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kretschmar und Dewitte wurden darüber hinaus zu einem Kostenersatz von 839.620 Euro zur ungeteilten Hand an die Osterfestspiele GmbH innerhalb von 14 Tagen verurteilt, Dewitte weiters zu 423.554 Euro, die ebenfalls binnen 14 Tagen fällig werden.

Beschuldigte von einem Anklagepunkt freigesprochen
Lediglich vom Anklagepunkt, der die angeblich ungerechtfertigten Provisionen aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung betrifft, wurden die beiden Angeklagten freigesprochen, Kretschmer zudem zur Anklage in Sachen Arbeitsstunden-Zeitaufzeichnungen.

Die vorsitzende Richterin Daniela Meniuk-Prossinger sagte in der Urteilsbegründung, bei Kretschmer sei seine teilweise reumütig-geständige Verantwortung bei der Strafbemessung als Milderungsgrund anerkannt worden. Auch sein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, die lange Verfahrensdauer und die teilweise erfolgte Schadenswiedergutmachung hätten dazu beigetragen. Erschwerend seien unter anderem der lange Tatzeitraum und die Wiederholung der Taten gewesen.

Auch bei Dewitte sah der Schöffensenat im bisherigen ordentlichen Lebenswandel und in der langen Verfahrensdauer Milderungsgründe. Als erschwerend wurden ebenfalls unter anderem der lange Zeitraum der Delikte und die Wiederholung der Taten angeführt.

Medienkaufmann bereits im November verurteilt
Ein ebenfalls angeklagter Medienkaufmann war wegen überhöhter Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen im sechsstelligen Euro-Bereich bereits am 25. November 2013 wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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