Grüner Vorwurf

Klub soll SPÖ-Plakatserie illegal finanziert haben

Österreich
10.09.2013 14:43
Hat die SPÖ aktuelle Wahlplakate auf unerlaubte Weise finanziert? Darüber ist ein grün-roter Polit-Streit ausgebrochen, nachdem Grünen-Chefin Eva Glawischnig am Montag im ansonsten durchaus amikal geführten ORF-Duell mit Bundeskanzler Werner Faymann (siehe Story in der Infobox) einen entsprechenden Vorwurf geäußert hatte. Die SPÖ dementiert, der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht jedoch davon aus, dass die Finanzierung der Kampagne illegal ist.

Im Impressum der Plakatserie mit Spitzenkandidat Faymann ist der SPÖ-Parlamentsklub angegeben. Damit sei gegen das Spendenverbot für Klubs in den Paragrafen 6 und 7 des Parteiengesetzes verstoßen worden, so der Vorwurf der Grünen. Faymann hatte in den letzten Augenblicken der Live-Diskussion wenig Zeit, auf die durch ein Taferl untermauerte Kritik zu kontern. Er sagte lediglich, dass er in dieser Angelegenheit volles Vertrauen in seinen Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos habe.

Darabos: Alle SPÖ-Plakatserien vom Klub bezahlt
Dieser verteidigte am Dienstag die Finanzierung der Plakate. Faymann sei laut Statut Mitglied des Klubs und es sei legitim, "dass der Klub für seine Mitglieder Werbung betreibt". Man habe sich diesbezüglich juristisch absichern lassen, so der SPÖ-Wahlkampfleiter. Darabos erklärte darüber hinaus, dass alle bundesweiten Plakatserien seiner Partei vom Klub bezahlten werden. "Es wäre doch aberwitzig, wenn dies nicht zulässig wäre und wir es draufschreiben. Der Klub darf zwar nicht spenden, aber sehr wohl werben."

Die SPÖ gehe transparent vor, was etwa bei den Grünen nicht der Fall sei. Diese hätten nämlich kein Impressum auf den Plakaten. Die von Glawischnig losgetretene Diskussion bezeichnete Darabos als "eigenartig und wirr". "Sie entbehrt jeder rechtlichen Grundlage."

Korruptionsexperte: Finanzierung widerspricht Parteiengesetz
Korruptionsexperte Sickinger sieht das anders: Die Finanzierung einer Plakatkampagne im laufenden Wahlkampf durch den eigenen Klub sei laut dem seit dem Vorjahr geltenden neuen Parteiengesetz illegal. Dieses als Reaktion auf mehrere Korruptions- und Parteispendenaffären beschlossene Gesetz verbiete es Parteien, Spenden von Parlamentsklubs entgegenzunehmen - auch in Form von Wahlplakaten. Der Gegenwert derartiger Spenden müsse "unverzüglich" dem Rechnungshof weitergeleitet werden.

Sickinger räumt zwar ein, dass auch Parlamentsklubs Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürfen. Diese müsse sich aber auf parlamentarische Aufgaben beziehen, erklärt der Politikwissenschafter. Wahlkampfaktivitäten seien damit nicht gemeint.

Ob das konkrete Vorgehen der SPÖ illegal war, entscheide der Parteientransparenzsenat im Bundeskanzleramt, so Sickinger. Das Gremium kann nach einer Anzeige eine Geldstrafe von 20.000 Euro gegen die zuständigen Funktionäre verhängen. Wirklich schmerzhafte Sanktionen - nämlich eine Geldbuße bis zum Dreifachen der Spendenhöhe - müsste dann der Rechnungshof beantragen.

RH: Kein Bezug zu parlamentarischer Arbeit erkennbar
Dieser teilte am Dienstagnachmittag mit, eine unzulässige Spende liege nach dem Parteiengesetz dann vor, "wenn der Klub dieses Plakat ohne Gegenleistung 'finanziert' hat". Und weiter: "Ein personeller oder inhaltlicher Bezug zu parlamentarischer Arbeit des Klubs ist aufgrund des Plakatinhalts nicht erkennbar." Zugleich hielt der Rechnungshof fest, dass er mangels gesetzlicher Kompetenzen gar nicht dafür zuständig sei, eine solche Feststellung zu treffen. Entscheiden müsse letztlich der Parteientransparanzsenat.

Grüne rufen Parteientransparenzsenat an
Die Grünen erneuerten am Dienstag ihre Vorwürfe. Die Rechtfertigungen aus der SPÖ würden einen "Bruch des Parteiengesetzes" bestätigen, so Bundesgeschäftsführer Stefan Wallner. Man wolle eine Sachverhaltsdarstellung beim Parteientransparenzsenat einbringen.

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