Auf Befragung von Richter Alfred Pasterk erzählte der Angeklagte, dass er im Auto seiner Mutter auf dem Weg zur Arbeit gewesen sei, als er wegen des Busses, der blinkte und aus der Haltestelle fuhr, stark abbremsen musste. An der nächsten Kreuzung reihte sich der Bus dann links ein, er selbst fuhr auf der rechten Spur vor, ließ das Fenster hinunter, nahm die Gaspistole und schoss zwei Mal auf den Bus der Klagenfurter Stadtwerke.
Zwei Scheiben wurden beschädigt, das Sicherheitsglas zersplitterte jedoch nicht. Die Projektile drangen nicht durch das Glas. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Sachschaden von mehr als 3.000 Euro (Bericht siehe Infobox).
Der junge Mann fuhr nach den Schüssen weiter. Da sich ein Passant das Kennzeichen gemerkt hatte, wurde der 18-Jährige kurze Zeit später an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Seinen Job als Installateur sei er jetzt los, sagte er bei Gericht.
"Heftige Gemütsregung" führte zu Schüssen
"Warum führen Sie überhaupt eine CO2-Pistole in einem Auto mit?", fragte Richter Pasterk. "Ich wollte mich bei einem Sportschützenverein anmelden", antwortete der 18-Jährige. Auf Nachfrage gab er dann zu, dass er die Waffe, die es im Versandhandel um weniger als 100 Euro gibt, schon länger im Auto gehabt habe. Er habe schon öfter damit geschossen und daher gewusst, dass die Projektile eine Fensterscheibe beschädigen, diese jedoch nicht durchschlagen.
Staatsanwältin Nicole Zwirn forderte eine harte Strafe: "Man muss klarstellen, dass ein solches Verhalten unter keinen Umständen geduldet werden darf." Der Verteidiger wies auf die "heftige Gemütsregung" hin, die seinen Mandanten zu den Schüssen veranlasst habe. Eine Gefährdung für die Insassen hätte zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Richter schöpfte Hälfte des Strafmaßes aus
Das Urteil fiel deutlich aus: Der Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt - bei einem Strafrahmen von 360 Tagessätzen oder zwei Jahren Freiheitsstrafe. Der Richter schöpfte also die Hälfte des Strafmaßes aus, obwohl er die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten als Milderungsgründe anerkannte. Pasterk: "Es stand ja auch die Frage der Diversion im Raum, die aber in diesem Fall nicht möglich ist. Die Abgabe von Schüssen im Straßenverkehr kann nicht toleriert werden."
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.
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