"Ich habe die zur Begutachtung vorliegende Richtlinie vier Mal gelesen, weil ich befürchtet hab, etwas übersehen zu haben", wundert sich der Linzer Senatsvorsitzende über dieses überschießende Verbraucherrecht, das nach hinten losgehen könnte: "Denn damit werden die Konsumenten manche Dienstleistungen gar nicht mehr kriegen", warnte Lukas bereits auch das Justizministerium.
Schutz vor Haustürgeschäften und Werbefahrten
Es geht der EU nämlich darum, nach Haustürgeschäften und Werbefahrten auch jede andere Geschäftsanbahnung außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten zu regeln: Wer z. B. eine Taxifahrt bestellt, muss mit dem Chauffeur ein Bestellformular ausfüllen, dem ein Widerrufsformular anhängt. Wenn dies der Kunde am Ziel unterschreibt, muss er nicht zahlen. Ähnlich leer könnten etwa auch Tischler ausgehen, die nach dem Vermessen in einer Wohnung mit dem Rücktritt vom Auftrag konfrontiert werden: Streit Ende nie!
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