"Das Bundesministerium für Justiz hat die griechische Zentralbehörde aufgefordert, ein konkretes Konzept für die Übernahme des Kindes vorzulegen – bis heute gibt es aber keine Antwort", erklärt Anwalt Kurt Ehninger, der Evangelos und seine Mutter (34) vertritt. Auch bezüglich Strafverfahren und drohender Verhaftung kamen nur unklare Auskünfte zurück.
"Nicht in Kenntnis"
"Es ist zu ihren Lasten kein Haftbefehl anhängig, gegen die Genannte ist aber wegen der Straftat der Kindesentführung eine Strafverfolgung eingeleitet worden. Mangels maschineller Datenverarbeitung der Staatsanwaltschaft sind wir nicht in Kenntnis, ob gegen Sandra Mainas zur Vollstreckung anstehende Strafurteile anderer Gerichte anhängig sind", teilte die stellvertretende Staatsanwältin von Naxos, Lyra Ekaterini, sinngemäß mit.
Diese vagen Angaben sind der zuständigen Linzer Bezirksrichterin zu wenig, die am Dienstag, mit Kindesmutter und Rechtsvertretern eine Besuchsregelung für Evangelos' Vater verhandeln will.
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