Nun soll geprüft werden, ob der Fall tatsächlich verjährt ist. Damit eine Verjährungsfrist außer Kraft gesetzt wird, müsste der Kläger nachweisen, dass er infolge einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage gewesen sei, seine Rechte zu verfolgen. Ein Sachverständiger soll beurteilen, ob der Betroffene aufgrund des erlittenen Traumas tatsächlich nicht früher in der Lage war, seine Ansprüche geltend zu machen.
Gelegenheit, "mal richtig auszupacken"
Die Anwältin des 65-Jährigen sprach in diesem Zusammenhang von einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, hervorgerufen durch die Schäden, die ihrem Mandanten in seiner Kindheit zugefügt worden seien. Er habe die Ereignisse verdrängt und nicht vollinhaltlich erfassen können. Erst durch eine lebensbedrohliche Operation im Jahr 2009 und die damit verbundene Todesangst sei alles wieder an die Oberfläche gekommen und der Mann habe daraufhin das Erlebte niedergeschrieben.
Der 65-jährige Kläger erklärte, durch den Prozess die Gelegenheit zu haben, "mal richtig auszupacken". Die Öffentlichkeit solle so erfahren, "was in einem Kind abgeht, wenn es 14 Jahre eingesperrt wird". Dass die Klage nicht abgewiesen wurde, sei "ein erster kleiner Sieg", so die Anwältin des 65-Jährigen. Laut ORF hatte aber auch der Rechtsvertreter des Landes Oberösterreich "nicht mit einer Abweisung der Klage gerechnet".
Missbrauch in Kinderheimen
Der Sohn eines US-Soldaten und einer vor der Roten Armee aus Ungarn nach Oberösterreich geflüchteten Volksdeutschen war kurz nach Kriegsende im Babyalter von seiner Mutter getrennt worden. Die ersten 18 Jahre seines Lebens verbrachte er in mehreren Kinderheimen in Oberösterreich, wo er missbraucht und misshandelt wurde. Obwohl die Namen der Eltern im Säuglingsheim in Linz laut Bericht genau protokolliert wurden, soll die Jugendfürsorge im Amt der Landesregierung Mitte der 60er-Jahre plötzlich nichts mehr von Familienangehörigen gewusst haben.
Der Mann, der seine Mutter erst nach eigener Recherche als Erwachsener gefunden hatte, wurde im Schriftverkehr als Vollwaise geführt. Er spricht von "institutionalisiertem Unrecht". Vom Land erhielt er bisher 20.000 Euro als finanzielle Geste an frühere Gewaltopfer.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.