Seltsame Rechtslage

“Frauerl” begeht Fahrerflucht, weil Hund vor Auto lief

Oberösterreich
19.11.2009 16:15
Ein 25 Kilogramm schwerer Mischlingshund ist vor kurzem auf der A7 bei Gallneukirchen überfahren worden. Am Wagen entstanden geschätzte 2.500 Euro Sachschaden. Jetzt konnte die Besitzerin des Hundes ausgeforscht werden: Sie muss nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen, weil sie den Kadaver heimlich entsorgt und nicht die Polizei informiert hatte.

"Bei Fahrerflucht kann die Versicherung regressieren", erklärten Polizisten, die den Unfall auf der Mühlkreisautobahn untersuchten. Bei der Auffahrt Gallneukirchen war der große Hund vor ein Auto gelaufen und beim Anprall getötet worden.

Da am Tier kein Halsband zu finden war, konnten die Ermittler den Besitzer – dessen Versicherung in so einem Fall den Schaden übernimmt – nicht ausfindig machen. Erst ein Bericht in der "Krone" führte die Beamten zum Frauerl.

Rechtslage klar
Die Alberndorferin gab an, sie habe den toten Hund am Straßenrand gefunden, als sie den Ausreißer suchte. Allerdings erst, nachdem die Polizei abgezogen war und ehe die Straßenmeisterei kam. Da sie die Polizei nicht über den Unfall informierte, beging sie rein rechtlich Fahrerflucht.

von Markus Schütz, Kronen Zeitung

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