"Bei Fahrerflucht kann die Versicherung regressieren", erklärten Polizisten, die den Unfall auf der Mühlkreisautobahn untersuchten. Bei der Auffahrt Gallneukirchen war der große Hund vor ein Auto gelaufen und beim Anprall getötet worden.
Da am Tier kein Halsband zu finden war, konnten die Ermittler den Besitzer – dessen Versicherung in so einem Fall den Schaden übernimmt – nicht ausfindig machen. Erst ein Bericht in der "Krone" führte die Beamten zum Frauerl.
Rechtslage klar
Die Alberndorferin gab an, sie habe den toten Hund am Straßenrand gefunden, als sie den Ausreißer suchte. Allerdings erst, nachdem die Polizei abgezogen war und ehe die Straßenmeisterei kam. Da sie die Polizei nicht über den Unfall informierte, beging sie rein rechtlich Fahrerflucht.
von Markus Schütz, Kronen Zeitung
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