Die Pensionistin ist felsenfest davon überzeugt: „Die Übeltäter haben mich schon beim Geldabheben in der Bank genau beobachtet.“ Knapp 8.000 Euro habe die Kassierin offen am Pult abgezählt, schildert F.: „Dann packte sie die Scheine auch noch in ein knallrotes Kuvert.“ Als die Renterin wenig später unmittelbar vor der Filiale in ihren Wagen steigen wollte, fragte plötzlich ein Fremder nach dem Weg.
Diebstahl erst zu Hause bemerkt
F.: „Während ich Auskunft gab, dürfte ein Komplize das auffällige Kuvert aus der Tasche auf dem Beifahrersitz gestohlen haben.“ Zu Hause erst bemerkte die ehemalige Prokuristin den Verlust der Banknoten: „Meine Geldbörse und Ausweise hat der Täter nicht angerührt.“
Seit dem gemeinen Coup ficht Renata F. einen heftigen Streit mit der Bank aus. „Dem Opfer steht Schadenersatz zu, weil beim Geldabheben kein Schutz vor allzu neugierigen Blicken geboten wurde. Das hat den Diebstahl erst möglich gemacht“, sagt Anwalt Georg Prchlik.
von Christoph Weisgram, Kronen Zeitung
Symbolbild
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