Fasching

Kostüme sind nicht an allen Arbeitsplätzen erlaubt

Kärnten
27.02.2017 16:42

Am Faschingdienstag haben die Narren in Kärnten noch einmal Hochsaison. Im Mittelpunkt steht der Faschingsumzug in Klagenfurt-Waidmannsdorf, der knapp 20.000 Besucher anlocken soll. Auch in vielen Unternehmen und Büros wird es rund gehen. Doch, Achtung: Der Arbeitgeber muss nicht alles erlauben!

Egal, ob Donald Trump, Cowboy oder Indianer: Bei den Kostümen ist alles erlaubt und (fast) nichts verboten. Die Kärntner Arbeiterkammer rät Arbeitnehmern dennoch zur Vorsicht.

"In Banken oder Versicherungen werden Kostüme eher nicht erwünscht sein. Auch in Werkstätten kann es wegen der leicht brennbaren Materialien ein Verbot geben. Am besten ist es generell, man spricht sich vorher mit dem Vorgesetzten ab, dann gibt es nachher keine Probleme", sagt AK-Experte Max Turrini.

Ein weiterer Diskussionspunkt: Dürfen Arbeitnehmer am Faschingdienstag früher die Firma verlassen, um feiern zu gehen?

Turrini: "Wenn der Chef nicht früher freigibt, dann nicht. Der Dienstag gilt als normaler Werktag."

Garantiert keine Diskussionen gibt es beim großen Faschingsumzug in "Wai Wai" Waidmannsdorf: Ab 14.15 Uhr wird in der Luegerstraße losmarschiert. Verkehr und Busse werden bis 16 Uhr umgeleitet.

Christian Rosenzopf, Kärntner Krone

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