"Wo ist der Haken?", fragten suchende Studenten bei der Besichtigung damals. Drei separat begehbare Zimmer in TU-Nähe um den Preis? Drei Jahre lang gab es keinen. Kurz nach der Verlängerung des befristeten Vertrags fanden die jungen Mieter einen im Mietrechtsgesetz. Der Abzug ins Vorzimmer senkt die Wohnung von Kategorie A auf C. "Schimmelbildung droht. Dazu kommt der fehlende Befristungsabschlag" sagt Dr. Markus Moser, der Kläger Andreas N. vertritt.
"Kein Einzelfall"
So wie befreundete Vermieter lässt Leonhard S. die Wohnung künftig eher leer stehen, als an Studenten zu vermieten: "Wir überlegen, das Gesetz mittels Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Mit Kredit wurde die Wohnung dem Markt zugeführt und wird nun benachteiligt, während man im Neubau Mieten nach Wahl verlangen darf. Doch das aktuelle Gesetz ist da knallhart." Der Anwalt des Studenten kontert: "Es schützt die Mieter und nicht den Vermieter." Dieser habe gesetzeswidrig gehandelt. "Die meisten Mieter zahlen zu viel", so Moser.
"Kein Einzelfall", bestätigt man im Büro von Wohnbaustawdtrat Michael Ludwig. Die Zahlen bei der Schlichtungsstelle steigen seit Jahren konstant. Erfolgsquote der Mieter? 90 Prozent.
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